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neuer mindestlohn ab 2026

Neuer Mindestlohn ab 2026: Steigerung auf 13,90 Euro und was das für Ihr Gehalt bedeutet

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – das ergibt bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.402 Euro brutto im Monat und 28.832 Euro brutto im Jahr.

Neuer Mindestlohn ab 2026: Was Sie zur Erhöhung auf 13,90 Euro wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland ein neuer Mindestlohn ab 2026 in Kraft: 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert empfohlen, die Bundesregierung hat ihn per Rechtsverordnung umgesetzt. Für viele Beschäftigte bedeutet das eine spürbare Gehaltssteigerung gegenüber dem bisherigen Mindestlohn von 12,82 Euro (2025). Doch wie rechnet man diesen Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt um? Und was bleibt netto übrig? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine verständliche Orientierung.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt folgt einer einfachen Faustformel. Sie basiert auf der Annahme einer bestimmten wöchentlichen Arbeitszeit. In Deutschland ist die 40-Stunden-Woche der häufigste Standard, aber auch 35, 38,5 oder 39 Stunden sind in Tarifverträgen üblich. Für den neuen Mindestlohn ab 2026 rechnen wir mit 40 Stunden pro Woche:

  • Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen
  • Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12

Konkret für 13,90 Euro: 13,90 € × 40 Std. × 52 = 28.832 € brutto im Jahr. Geteilt durch 12 ergibt rund 2.402,67 € brutto im Monat.

Wenn Sie eine andere Wochenarbeitszeit haben, passen Sie die Formel einfach an. Beispiel: Bei 35 Stunden pro Woche ergibt sich 13,90 € × 35 × 52 = 25.298 € brutto/Jahr, also etwa 2.108 € brutto/Monat. Unser Stundenlohn Umrechnen-Rechner hilft Ihnen, schnell und unkompliziert Ihren persönlichen Wert zu ermitteln.

Brutto und Netto: Was bleibt übrig?

Die genannten Beträge sind Bruttowerte – also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Nettogehalt hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge und Kirchensteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)

Bei einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.402 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) können Sie grob mit einem Nettolohn zwischen etwa 1.600 und 1.700 Euro rechnen. Genaue Werte liefert ein Brutto-Netto-Rechner. Beachten Sie: Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn – alle Abzüge gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monatsgehalt berücksichtigt nur die regelmäßige Arbeitszeit. Überstunden werden in der Regel extra vergütet, oft mit einem Zuschlag (z. B. 25 % oder 50 %). Auch Schichtzuschläge, Nachtarbeitszuschläge oder Feiertagszuschläge sind nicht im Grundlohn enthalten. Wenn Sie solche Leistungen erhalten, steigt Ihr tatsächliches Monatsgehalt entsprechend. Der neue Mindestlohn ab 2026 gilt als unterste Grenze – Tarifverträge oder Arbeitsverträge können höhere Stundenlöhne vorsehen.

Tarifliche Orientierung und Medianverdienst

Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt bei rund 45.000 Euro brutto im Jahr (Stand 2025). Das entspricht etwa 21,60 Euro pro Stunde bei 40 Stunden. Der neue Mindestlohn ab 2026 von 13,90 Euro liegt also deutlich unter dem Durchschnitt, aber immerhin über 1 Euro über dem vorherigen Niveau. Viele Branchen haben tarifliche Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen – informieren Sie sich in Ihrem Tarifvertrag oder bei Ihrer Gewerkschaft.

Ausblick: Weitere Erhöhung ab 2027

Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Anhebung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei 40 Stunden etwa 30.368 Euro brutto im Jahr (rund 2.531 Euro brutto/Monat). Diese Planung gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine verlässliche Perspektive. Weitere Details zu den kommenden Stufen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Mindestlohnentwicklung.

Fazit

Der neue Mindestlohn ab 2026 von 13,90 Euro bringt eine spürbare Erhöhung für Millionen Beschäftigte. Mit der einfachen Faustformel können Sie selbst ausrechnen, wie viel Sie brutto im Monat und im Jahr verdienen. Denken Sie daran: Es handelt sich um Bruttowerte – das Netto hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Überstunden und Zuschläge kommen extra hinzu. Nutzen Sie unsere Gehaltsdaten und den Rechner, um Ihre individuelle Umrechnung durchzuführen. Bleiben Sie informiert über die weiteren Anpassungen ab 2027 und prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bereits höhere Löhne vorsieht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der neue Mindestlohn ab 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist eine Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber 2025 (12,82 Euro). Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert empfohlen, die Bundesregierung hat ihn umgesetzt.

Wie berechne ich aus dem Stundenlohn mein Monatsgehalt?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Jahresgehalt durch 12. Beispiel: 13,90 € × 40 Std. × 52 = 28.832 € brutto/Jahr; geteilt durch 12 ergibt ca. 2.402 € brutto/Monat. Diese Faustformel gilt für Bruttogehälter ohne Zulagen.

Gilt der neue Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Allerdings kann die Verdienstgrenze von 556 Euro (2026) überschritten werden, wenn der Stundenlohn steigt. Minijobber sollten ihre Arbeitszeit anpassen, um die Grenze nicht zu überschreiten, wenn sie den Minijob-Status behalten wollen.

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