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Mindestlohn Deutschland 2026 Höhe: 13,90 Euro brutto pro Stunde – Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde – das entspricht bei 40 Wochenstunden rund 28.832 Euro brutto im Jahr.
Mindestlohn Deutschland 2026 Höhe – Was Sie wissen müssen
Die Mindestlohn Deutschland 2026 Höhe ist offiziell: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen, und die Bundesregierung hat die entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Für das darauffolgende Jahr ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde ab 1. Januar 2027 vorgesehen.
Diese Erhöhung betrifft Millionen von Beschäftigten in Deutschland – vor allem in Branchen wie Gastgewerbe, Einzelhandel, Logistik und Reinigung. Wer bislang den Mindestlohn von 12,82 Euro (2025) verdient hat, erhält ab 2026 rund 8,4 Prozent mehr pro Stunde.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Um aus einem Stundenlohn das monatliche oder jährliche Bruttogehalt zu berechnen, verwenden Sie folgende Faustformel:
- Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen
- Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Beispiel für den Mindestlohn 2026 (13,90 €/Std.) bei 40 Stunden pro Woche:
- Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 €
- Monatsbrutto: 28.832 € ÷ 12 = 2.402,67 €
Arbeiten Sie weniger Stunden (z. B. 38,5 Stunden, wie in vielen Tarifverträgen üblich), ändert sich das Jahresgehalt entsprechend:
- 13,90 € × 38,5 × 52 = 27.886,60 € brutto/Jahr
- Monatlich: 2.323,88 € brutto
Diese Umrechnung gilt immer brutto, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Das tatsächliche Nettoeinkommen hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Eine grobe Netto-Einordnung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer liegt der Nettoanteil meist zwischen 70 und 75 Prozent des Bruttos.
Brutto, Netto und Zuschläge – worauf Sie achten sollten
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber darf keine weiteren Abzüge vornehmen, um auf diesen Betrag zu kommen. Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge müssen zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden – sie können nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Auch Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert angerechnet werden (siehe BMAS-Verordnung).
Wenn Sie in einem Tarifvertrag beschäftigt sind, kann Ihr tatsächlicher Stundenlohn über dem Mindestlohn liegen. Der Median-Bruttoverdienst einer Vollzeitstelle in Deutschland liegt laut Destatis bei rund 45.000 Euro brutto im Jahr – das entspricht etwa 21,60 Euro pro Stunde bei 40 Stunden. Der Mindestlohn 2026 liegt also deutlich unter dem Durchschnittsverdienst.
Warum die Umrechnung wichtig ist
Viele Arbeitnehmer vergleichen Stellenanzeigen, die Stundenlöhne oder Monatsgehälter ausweisen. Mit der Formel können Sie selbst prüfen, ob ein Angebot über oder unter dem Mindestlohn liegt. Auch für Minijobber (520-Euro-Jobs) ist die Umrechnung relevant: Der Mindestlohn 2026 bedeutet, dass Sie bei 13,90 € pro Stunde maximal 37,4 Stunden im Monat arbeiten dürfen, um die 520-Euro-Grenze nicht zu überschreiten (520 € ÷ 13,90 € = 37,4 Std.).
Weitere Informationen zur Umrechnung und zu aktuellen Gehaltsdaten finden Sie in unserem Ratgeber und auf der Seite Gehaltsdaten. Dort können Sie auch mit unserem Rechner individuelle Werte berechnen.
Aktuelle und zukünftige Entwicklung
Die Mindestlohnkommission hat nicht nur die Höhe für 2026 festgelegt, sondern auch eine weitere Anhebung für 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde empfohlen. Das entspricht bei 40 Wochenstunden einem Jahresbrutto von rund 30.368 Euro. Die Bundesregierung muss diese Empfehlung noch per Rechtsverordnung umsetzen, was aber als sicher gilt.
Bis dahin gilt: Wer ab Januar 2026 weniger als 13,90 Euro brutto pro Stunde verdient, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen oder sich an die zuständige Gewerkschaft oder die Aufsichtsbehörde (Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden. Der Mindestlohn ist ein gesetzlicher Anspruch, den jeder Arbeitnehmer durchsetzen kann.
Fazit
Die Mindestlohn Deutschland 2026 Höhe beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde. Mit der einfachen Formel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) können Sie daraus Ihr Jahres- und Monatsbrutto berechnen. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt – das Netto hängt von Ihren persönlichen Abzügen ab. Nutzen Sie die Umrechnung, um Ihr Gehalt einzuordnen und zu prüfen, ob Sie mindestens den gesetzlichen Anspruch erhalten.
Bei Fragen zur Berechnung oder zu Ihren Rechten hilft Ihnen die Seite Stundenlohn Umrechnen weiter – dort finden Sie auch detaillierte Tabellen und weitere Ratgeber.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt.
Wie rechne ich den Mindestlohn von 13,90 € in ein Monatsgehalt um?
Nehmen Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden). Jahresgehalt = 13,90 € × 40 Std./Woche × 52 Wochen = 28.832 € brutto. Monatsgehalt = 28.832 € ÷ 12 = 2.402,67 € brutto. Bei anderen Wochenstunden passen Sie den Faktor entsprechend an.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026 übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer liegt der Nettoanteil bei etwa 70–75 % des Bruttos. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Schätzung.
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