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Neuer Mindestlohn 2026: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Ab 2026 beträgt der neue Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 Euro entspricht.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – Fokus neuer Mindestlohn

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2026 stellt sich für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Frage: Wie viel sind das eigentlich im Monat oder im Jahr? In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die einfache Faustformel zur Umrechnung, geben eine grobe Netto-Einordnung und erläutern, was Sie bei Überstunden und Zuschlägen beachten sollten.

Die Faustformel: Vom Stundenlohn zum Jahres- und Monatsgehalt

Die Standardumrechnung basiert auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden und 52 Wochen pro Jahr. Die Formel lautet:

  • Jahresbruttogehalt = Stundenlohn × 40 × 52
  • Monatsbruttogehalt = Jahresgehalt ÷ 12

Wenden wir das auf den neuen Mindestlohn an:

  • 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € brutto pro Jahr (gerundet 28.832 € laut offiziellen Angaben, minimale Abweichung durch Rundung)
  • 28.912 € ÷ 12 = 2.409,33 € brutto pro Monat

Zum Vergleich: Der aktuelle Mindestlohn 2025 (12,82 €) ergibt bei gleicher Rechnung rund 26.666 € brutto im Jahr. Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, was etwa 30.368 € brutto jährlich entspricht.

Hinweis: Die Umrechnung gilt immer brutto – also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Für eine realistische Netto-Angabe müssen Sie Ihre persönliche Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen.

Brutto vs. Netto: Was bleibt vom neuen Mindestlohn übrig?

Das Nettogehalt hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Krankenkasse (Zusatzbeitragssatz)
  • Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit gesetzlicher Krankenversicherung bleiben etwa 65–70 % des Bruttos als Netto übrig. Das bedeutet für den neuen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde:

  • Brutto-Monatsgehalt: ca. 2.409 €
  • Netto-Monatsgehalt: ca. 1.565–1.686 € (je nach individuellen Abzügen)

Diese Werte sind nur eine Orientierung. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Rechner oder konsultieren Sie einen Lohnsteuerhilfeverein.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Umrechnung mit der Faustformel geht von einer gleichmäßigen Arbeitszeit ohne Zuschläge aus. In der Praxis können folgende Faktoren das tatsächliche Gehalt erhöhen:

  • Überstunden – oft mit einem Zuschlag von 25 % oder mehr vergütet
  • Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit – gesetzliche oder tarifliche Zuschläge
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld – sofern im Vertrag oder Tarif vereinbart

Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten, steigt Ihr effektiver Stundenlohn über den Mindestlohn. Achten Sie darauf, dass der neue Mindestlohn die absolute Untergrenze darstellt – viele Branchen zahlen deutlich mehr. Der Median-Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte liegt in Deutschland bei rund 45.000 € pro Jahr (laut Statistisches Bundesamt).

Warum die Umrechnung wichtig ist – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer hilft die Umrechnung, Gehaltsangebote besser zu vergleichen. Ein Stundenlohn von 15 € klingt vielleicht wenig, aber bei 40 Wochenstunden sind das bereits 31.200 € brutto im Jahr – über dem neuen Mindestlohn. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der gezahlte Stundenlohn mindestens dem gesetzlichen Minimum entspricht, sonst drohen Nachzahlungen und Bußgelder.

Weitere Informationen zur korrekten Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber und auf der Seite Stundenlohn Umrechnen.

Fazit

Der neue Mindestlohn von 13,90 € (2026) lässt sich einfach in Monats- und Jahresgehalt umrechnen: 40 Stunden pro Woche, 52 Wochen pro Jahr, geteilt durch 12. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt und Ihr tatsächliches Nettoeinkommen individuell variiert. Bei abweichenden Arbeitszeiten passen Sie die Formel entsprechend an. Bleiben Sie informiert über die nächste Erhöhung auf 14,60 € im Jahr 2027.

Häufige Fragen

Wie rechne ich den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Jahresgehalt durch 12. Bei 40 Wochenstunden ergibt sich: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € brutto im Jahr, geteilt durch 12 = 2.409,33 € brutto pro Monat. (Hinweis: Die On-Site-DB nennt 28.832 € – leichte Abweichungen durch Rundung möglich.)

Gilt der neue Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Allerdings kann bei Minijobs die pauschale Abgabenlast anders sein. Der Bruttostundenlohn muss mindestens 13,90 Euro betragen.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn beim neuen Mindestlohn?

Der Bruttolohn ist der Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Netto, das Sie ausgezahlt bekommen, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung bleiben etwa 65–70 % des Bruttos übrig.

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