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weniger lohn bei krankheit

Weniger Lohn bei Krankheit: Was Stundenlohnempfänger wissen sollten

Bei Krankheit droht vor allem Stundenlohnempfängern ein Einkommensausfall; die gesetzliche Lohnfortzahlung gilt nur für festangestellte Arbeitnehmer.

Stundenlohn und Krankheit: Warum Sie weniger verdienen können

Ob Sie auf Stundenbasis arbeiten oder ein festes Monatsgehalt beziehen – eine Krankheit kann schnell zu finanziellen Einbußen führen. Besonders für Stundenlohnempfänger ist das Risiko hoch, dass sie bei Krankheit weniger Lohn erhalten. In diesem Artikel erklären wir die Hintergründe, zeigen die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt und geben Tipps zur Absicherung.

Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen – die Formel

Um Ihren Bruttomonatslohn aus dem Stundenlohn zu berechnen, nutzen Sie folgende Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Januar 2026 laut BMAS) und einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich:

13,90 € × 40 Std./Woche × 52 Wochen = 28.912 € brutto pro Jahr 28.912 € ÷ 12 = etwa 2.409 € brutto pro Monat

Diese Rechnung geht von einer konstanten Arbeitszeit ohne Überstunden aus. Bei Teilzeit oder wechselnden Stunden müssen Sie Ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit einsetzen. Der Rechner auf Stundenlohn Umrechnen hilft Ihnen dabei.

Weniger Lohn bei Krankheit – woran liegt das?

Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeitnehmern mit festem Monatsgehalt und solchen, die nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden. Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Regeln:

Für Stundenlohnempfänger

Wenn Sie nur für die Stunden bezahlt werden, die Sie arbeiten, entfällt bei Krankheit der Lohn für die ausgefallene Zeit. Zwar haben auch Minijobber und Teilzeitkräfte nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung – aber nur, wenn eine regelmäßige Arbeitszeit vereinbart ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, bekommen Sie für Krankheitstage gar kein Geld. Das führt direkt zu weniger Lohn bei Krankheit.

Für Festangestellte mit Monatsgehalt

Hier greift die gesetzliche Lohnfortzahlung: Bis zu sechs Wochen zahlen Sie Ihr normales Bruttogehalt weiter. Danach erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse – etwa 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes und gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Auch hier kann das Einkommen sinken, besonders bei hohen Gehältern oder langer Krankheit.

Für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Sie müssen selbst vorsorgen, zum Beispiel mit einer Krankentagegeldversicherung. Ohne diese Absicherung droht bei Krankheit ein kompletter Einkommensausfall.

Brutto, Netto und die Rolle der Steuerklasse

Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Netto-Einordnung finden Sie in unserem Ratgeber. Beachten Sie: Auch das Krankengeld wird nur auf Basis des Bruttoverdienstes berechnet und unterliegt eigenen Abzügen (Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Tipps, um weniger Lohn bei Krankheit zu vermeiden

  • Vertrag prüfen: Achten Sie bei Stundenlohnverträgen auf eine garantierte Mindeststundenzahl oder ein festes Monatsgehalt. Dann haben Sie auch bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Krankentagegeld: Als Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Rücklagen bilden: Bauen Sie ein finanzielles Polster auf, um kurze Krankheitsphasen ohne Einkommen zu überbrücken.
  • Tarifverträge nutzen: In manchen Branchen gelten bessere Regelungen zur Lohnfortzahlung. Informieren Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder im Betrieb.

Fazit

Wer auf Stundenbasis arbeitet, sollte sich bewusst sein, dass bei Krankheit schnell weniger Lohn droht. Die Umrechnung von Stundenlohn in Monatsgehalt hilft, die finanzielle Situation besser einzuschätzen. Nutzen Sie unseren Rechner für Ihre individuelle Berechnung. Denken Sie auch an die Absicherung – denn Krankheit kommt oft unerwartet.

Häufige Fragen

Was bedeutet „weniger Lohn bei Krankheit“ für mich als Stundenlohnempfänger?

Wenn Sie nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden, erhalten Sie für Krankheitstage keinen Lohn – es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag garantiert eine Mindeststundenzahl oder ein festes Monatsgehalt. Auch Minijobber haben nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern sie regelmäßig arbeiten. Fehlt eine solche Regelung, droht bei jeder Krankheit ein Einkommensausfall.

Wie lange erhalte ich bei Krankheit mein volles Gehalt?

Für Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsverhältnis gilt die gesetzliche Entgeltfortzahlung: Bis zu sechs Wochen zahlen Sie Ihr normales Bruttogehalt. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – das sind etwa 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes und gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bei Stundenlohn ohne feste Arbeitszeit kann die Lohnfortzahlung entfallen, wenn keine regelmäßige Arbeitszeit vereinbart ist.

Wie berechne ich meinen Monatslohn aus dem Stundenlohn?

Eine einfache Faustformel: Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12. Beispiel: Bei 13,90 € Stundenlohn und 40 Wochenstunden ergibt sich 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € pro Jahr, geteilt durch 12 = etwa 2.409 € brutto pro Monat. Diese Rechnung gilt für Vollzeit ohne Überstunden. Für Teilzeit entsprechend weniger. Denken Sie daran: Bei Krankheit kann dieser Betrag sinken, wenn keine Lohnfortzahlung greift.

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