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Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen: Mindestlohn und Tarifkontext in Deutschland
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Jahresbrutto von rund 28.832 Euro entspricht.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – verständlich erklärt
Ob Sie ein Jobangebot prüfen, Ihre Gehaltsverhandlung vorbereiten oder einfach Ihren eigenen Lohn besser verstehen möchten: Die Umrechnung vom Stundenlohn auf ein Monats- oder Jahresgehalt ist eine der häufigsten Fragen im Arbeitsalltag. Gerade in Deutschland, wo der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst wird und viele Branchen eigene Tariflöhne kennen, hilft eine klare Formel, um die eigenen Bruttoverdienste einzuordnen.
Die Grundformel: Stundenlohn → Monat → Jahr
Die Umrechnung ist einfach, wenn Sie Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kennen. Die Standardformel lautet:
Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn ab 2026) und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:
- Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 €
- Monatsbrutto: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 €
Diese Rechnung liefert einen Brutto-Wert. Das tatsächliche Netto, das auf Ihrem Konto landet, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Netto-Einordnung ist nur mit individuellen Daten möglich – nutzen Sie dafür am besten einen Brutto-Netto-Rechner.
Was sagt der aktuelle Mindestlohn? (Stand 2026)
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen, die sich dabei an der Tarifentwicklung und am Bruttomedianlohn orientiert (laut Mindestlohnkommission). Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 €, und ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Laut Destatis waren im April 2025 bis zu 4,8 Millionen Jobs rechnerisch unterhalb des neuen Mindestlohns – knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis. Die Erhöhung betrifft also viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer bis dahin nur den alten Mindestlohn erhielt, kann mit einer spürbaren Steigerung seines Lohns rechnen.
Branchenspezifische Mindestlöhne und Tarifverträge
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen höhere verbindliche Untergrenzen. Beispiele sind die Pflegebranche, das Bauhauptgewerbe oder die Gebäudereinigung. Diese Branchenmindestlöhne werden in Tarifverhandlungen ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt – sie gelten dann für alle Beschäftigten der Branche, unabhängig von einer Tarifbindung des Arbeitgebers (laut Destatis).
Wenn Sie in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten, kann Ihr Lohn deutlich über dem Mindestlohn liegen. Der Bruttomedianlohn für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland liegt bei rund 45.000 Euro brutto jährlich (etwa 3.750 € monatlich bei 40 Stunden). Das ist eine grobe Orientierung; je nach Beruf, Region und Erfahrung können die Gehälter stark abweichen.
Wichtige Hinweise zur Umrechnung
- Brutto vs. Netto: Die Umrechnung liefert immer Bruttowerte. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertage oder Schichtarbeit sowie Sachbezüge und Gehaltsumwandlungen sind nicht enthalten. Ihr tatsächlicher Stundenlohn kann daher höher sein.
- Verstetigtes Monatsgehalt: Viele Arbeitgeber zahlen ein gleichbleibendes Monatsgehalt, auch wenn die Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben. Der BMAS-Mindestlohnrechner berücksichtigt diese Verstetigung. Falls Ihr Gehalt nicht verstetigt ist, muss der Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Stunde gezahlt werden.
- Arbeitszeit: Die Formel geht von einer konstanten Wochenarbeitszeit aus. Bei Teilzeit oder unregelmäßigen Stunden sollten Sie Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit zugrunde legen.
- Ausnahmen: Für Auszubildende, Langzeitarbeitslose und bestimmte Praktikanten gilt der Mindestlohn nicht oder nur eingeschränkt (laut BMAS).
So nutzen Sie unseren Rechner
Auf Stundenlohn Umrechnen finden Sie ein praktisches Tool, das Ihnen die Umrechnung abnimmt. Geben Sie einfach Ihren Stundenlohn und Ihre Wochenstunden ein, und Sie erhalten sofort das Brutto-Monats- und Jahresgehalt. Unser Rechner berücksichtigt die aktuellen Mindestlohnwerte und bietet eine erste Orientierung für Ihre Gehaltsplanung.
Fazit
Die Umrechnung vom Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt ist mit der einfachen Formel schnell gemacht. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass es sich um Bruttowerte handelt und dass individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Zuschläge und Arbeitszeitmodell das Netto beeinflussen. Der gesetzliche Mindestlohn bietet eine wichtige Untergrenze, aber viele Beschäftigte verdienen aufgrund von Tarifverträgen oder Branchenregelungen mehr. Prüfen Sie daher immer Ihren individuellen Arbeitsvertrag und die aktuellen amtlichen Angaben.
Für weiterführende Informationen zu Gehaltsdaten und Tariflöhnen besuchen Sie auch unsere Seite Themen.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 Wochen. Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das durchschnittliche Brutto-Monatsgehalt zu erhalten. Beispiel: Bei 13,90 €/h und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Jahresbrutto von 28.832 €, monatlich rund 2.403 €. Diese Umrechnung gilt brutto und ohne Zuschläge.
Was ist der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, dass er zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigt. Für einige Branchen wie die Pflege gelten höhere branchenspezifische Mindestlöhne.
Wie hoch ist der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland?
Der Bruttomedianlohn für Vollzeitbeschäftigte liegt bei etwa 45.000 Euro brutto jährlich, was einem monatlichen Bruttogehalt von rund 3.750 Euro entspricht (bei 40 Wochenstunden). Dieser Wert ist eine grobe Orientierung; tatsächliche Gehälter variieren stark nach Branche, Region und Berufserfahrung.
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