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Mindestlohn Baugewerbe 2026: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde, für das Baugewerbe gelten jedoch oft höhere tarifliche Mindestlöhne – eine exakte Zahl liegt derzeit nicht vor.

Mindestlohn Baugewerbe 2026: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Viele Beschäftigte im Baugewerbe möchten ihren Stundenlohn in ein monatliches oder jährliches Bruttogehalt umrechnen – besonders mit Blick auf den Mindestlohn Baugewerbe 2026. In diesem Artikel erklären wir die Umrechnung, gehen auf den gesetzlichen und tariflichen Mindestlohn ein und geben Hinweise zu Netto, Überstunden und Zuschlägen.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026 – die Basis

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Beschluss der Mindestlohnkommission, bestätigt durch BMAS). Das ist ein Anstieg gegenüber 2025 (12,82 €) und eine Vorgabe für 2027 (14,60 €). Für die Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt legen wir die übliche Vollzeit-Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde.

Faustformel:

  • Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × 40 × 52
  • Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12

Beispiel gesetzlicher Mindestlohn 2026:

  • 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut BMAS, da exakt 13,90 × 40 × 52 = 28.912, aber die offizielle Angabe lautet 28.832 € – geringe Rundungsdifferenz möglich)
  • Monatlich: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 € brutto

Besonderheit Baugewerbe: Tarifliche Mindestlöhne

Das Baugewerbe unterliegt eigenen Tarifverträgen, die in der Regel höhere Mindestlöhne vorsehen als den gesetzlichen. Diese unterscheiden sich je nach Gewerke (z. B. Hochbau, Tiefbau, Gerüstbau) und Region. Für 2026 laufen derzeit Tarifverhandlungen; eine verbindliche Zahl zum Mindestlohn Baugewerbe 2026 liegt noch nicht vor. Sobald die Tarifpartner (IG BAU und Arbeitgeberverbände) eine Einigung erzielen, wird diese veröffentlicht. Wir empfehlen, regelmäßig die Seiten der IG BAU oder Ihres Arbeitgeberverbandes zu prüfen.

Wichtig: Sollte der tarifliche Mindestlohn über 13,90 € liegen, erhöht sich entsprechend Ihr Bruttogehalt. Die Umrechnung erfolgt analog mit der gleichen Formel.

Von Brutto zu Netto – eine grobe Einordnung

Alle genannten Werte sind Bruttobeträge. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Orientierung für den gesetzlichen Mindestlohn 2026 (28.832 € brutto/Jahr):

  • Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer: Netto ca. 20.500–21.500 € pro Jahr (ca. 1.708–1.792 € monatlich).
  • Mit Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) kann das Netto deutlich höher ausfallen.

Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Gehaltsrechner oder konsultieren Sie einen Steuerberater.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats-/Jahresgehalt basiert auf der regulären Arbeitszeit. Im Baugewerbe fallen häufig Überstunden an, die meist mit Zuschlägen vergütet werden (z. B. 25 % oder 50 % Aufschlag). Auch Schichtarbeit, Gefahrenzulagen oder Erschwerniszulagen sind üblich. Diese Beträge kommen oben drauf und erhöhen das tatsächliche Einkommen.

Zudem sehen viele Tarifverträge im Baugewerbe Sonderzahlungen vor:

  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Diese fließen nicht in die einfache Stundenlohn-Umrechnung ein, sollten aber bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden.

Schritt-für-Schritt: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

  1. Stundenlohn ermitteln (z. B. aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag).
  2. Wöchentliche Arbeitszeit festlegen (meist 40 Stunden, im Baugewerbe auch 38,5 oder 35 Stunden möglich).
  3. Jahresgehalt berechnen: Stundenlohn × Wochenstunden × 52.
  4. Monatsgehalt berechnen: Jahresgehalt ÷ 12.
  5. Brutto- oder Netto-Betrag? – Die Formel ergibt Brutto. Für Netto: persönliche Abzüge berücksichtigen.

Beispiel mit fiktivem tariflichem Mindestlohn (angenommen 15,50 €/Std. für 2026):

  • Jahresbrutto: 15,50 × 40 × 52 = 32.240 €
  • Monatsbrutto: 32.240 ÷ 12 ≈ 2.686,67 €

Wo finde ich aktuelle Zahlen zum Mindestlohn Baugewerbe 2026?

Da die Tarifverhandlungen noch laufen, empfehlen wir folgende Quellen:

  • BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) – veröffentlicht gesetzliche Mindestlöhne.
  • Mindestlohnkommission – gibt Empfehlungen für den gesetzlichen Mindestlohn.
  • IG BAU – Gewerkschaft für das Baugewerbe, informiert über Tarifabschlüsse.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis) – bietet Durchschnittsverdienste im Baugewerbe.

Auf unserer Seite Gehaltsdaten finden Sie regelmäßig aktualisierte Übersichten.

Fazit

Der Mindestlohn Baugewerbe 2026 setzt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/Std.) und einem voraussichtlich höheren tariflichen Mindestlohn zusammen. Die Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt ist mit der einfachen Formel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) schnell erledigt. Beachten Sie jedoch, dass es sich um Bruttowerte handelt und Zuschläge sowie Sonderzahlungen das tatsächliche Einkommen erhöhen können. Für eine individuelle Netto-Berechnung nutzen Sie unseren Ratgeber oder den Rechner.

Bleiben Sie informiert – sobald die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind, aktualisieren wir unsere Angaben.

Häufige Fragen

Was ist der Mindestlohn im Baugewerbe 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Für das Baugewerbe gibt es jedoch separate tarifliche Mindestlöhne, die in der Regel höher liegen. Da die Tarifverhandlungen für 2026 noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit keine exakte Zahl genannt werden. Bitte informieren Sie sich bei der IG BAU oder Ihrem Arbeitgeberverband.

Wie rechne ich den Stundenlohn im Baugewerbe in ein Monatsgehalt um?

Die Umrechnung erfolgt brutto: Jahresgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Monatsgehalt = Jahresgehalt ÷ 12. Beispiel: Bei 13,90 €/Std. und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Jahresgehalt von 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut BMAS). Monatlich brutto: 28.832 ÷ 12 ≈ 2.402,67 €. Achtung: Diese Rechnung gilt ohne Zuschläge und Überstunden.

Ist der Mindestlohn im Baugewerbe brutto oder netto?

Alle genannten Mindestlöhne (gesetzlich und tariflich) sind Bruttobeträge. Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I und 28.832 € brutto/Jahr liegt das Netto bei etwa 20.500–21.500 €. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner).

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