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Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze: Was Sie wissen müssen

Ab 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Jahresbrutto von rund 30.368 € entspricht.

Mindestlohn 2027 und die Minijob-Grenze: Was ändert sich?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen. Diese Erhöhung betrifft nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber – denn die Minijob-Grenze ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Stundenlöhne in Monats- und Jahresgehälter umrechnen, was die neue Grenze für Minijobs bedeutet und worauf Sie bei der Brutto-Netto-Berechnung achten sollten.

Die neue Mindestlohnhöhe ab 2027

Ab 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 € brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr als 2026 (13,90 €) und 1,78 € mehr als 2025 (12,82 €). Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich daraus ein Jahresbruttogehalt von rund 30.368 Euro (14,60 € × 40 × 52). Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst in Vollzeit liegt in Deutschland bei etwa 45.000 Euro pro Jahr (laut Statistisches Bundesamt). Der Mindestlohn bleibt also deutlich darunter, aber die Anhebung verbessert die Situation für Geringverdiener spürbar.

Minijob-Grenze 2027: Voraussichtliche Höhe

Die Minijob-Grenze (auch „Geringfügigkeitsgrenze“) wird jährlich an den Mindestlohn angepasst. Die gesetzliche Formel lautet: 130/3 des Mindestlohns. Für 2027 ergibt sich daraus: 14,60 € × 130 / 3 = 632,67 €, gerundet also etwa 633 Euro pro Monat. Die offizielle Festlegung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – in der Regel im Herbst des Vorjahres. Bis dahin sollten Sie mit diesem Richtwert planen. Wichtig: Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter dieser Grenze, zahlen Sie als Minijobber keine Sozialabgaben (nur pauschale Beiträge des Arbeitgebers).

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung ist einfach, wenn Sie die wöchentliche Arbeitszeit kennen. Die Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiele:

  • Vollzeit (40 Std./Woche): 14,60 € × 40 × 52 = 30.368 €/Jahr → 2.530,67 €/Monat
  • Teilzeit (20 Std./Woche): 14,60 € × 20 × 52 = 15.184 €/Jahr → 1.265,33 €/Monat
  • Minijob (10 Std./Woche): 14,60 € × 10 × 52 = 7.592 €/Jahr → 632,67 €/Monat (exakt die voraussichtliche Minijob-Grenze)

Nutzen Sie auch unseren Stundenlohn Umrechnen Rechner für eine schnelle Berechnung. Weitere Hintergründe finden Sie im Ratgeber.

Brutto und Netto: Was bleibt übrig?

Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Was netto auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Bei Minijobs unter der Grenze fallen für Sie keine Sozialabgaben an – der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge. Bei Überschreiten der Grenze (z. B. durch Überstunden) kann der Job sozialversicherungspflichtig werden. Auch Überstunden, Schichtzuschläge oder Sonderzahlungen verändern das Brutto und können die Minijob-Grenze überschreiten. Prüfen Sie daher immer Ihren Arbeitsvertrag und aktuelle amtliche Angaben.

Fazit: Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze im Blick behalten

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € ab 2027 bringt mehr Geld für Millionen Beschäftigte. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze voraussichtlich auf rund 633 € – ein wichtiger Wert für alle, die geringfügig beschäftigt sind. Mit der einfachen Umrechnungsformel können Sie selbst prüfen, ob Ihr Stundenlohn zu einem Monatsgehalt unter oder über der Grenze führt. Denken Sie daran: Nur das Brutto ist vergleichbar; das Netto variiert je nach persönlicher Situation. Bleiben Sie informiert – das BMAS und die Mindestlohnkommission veröffentlichen regelmäßig aktuelle Daten.

Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen finden Sie auf unserer Seite Gehaltsdaten und unter Themen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 Euro pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission beschlossen und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.

Wie wirkt sich der Mindestlohn 2027 auf die Minijob-Grenze aus?

Die Minijob-Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Für 2027 ist noch keine offizielle Zahl veröffentlicht, aber nach der gesetzlichen Formel (130/3 des Mindestlohns) ergibt sich ein voraussichtlicher Wert von etwa 633 Euro monatlich. Das BMAS wird die Grenze rechtzeitig bekannt geben.

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 14,60 € × 40 Std./Woche × 52 / 12 = 2.530,67 € brutto pro Monat.

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