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Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze: Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 Euro brutto pro Stunde, woraus sich bei einer 40-Stunden-Woche ein Jahresbrutto von rund 28.832 Euro ergibt.

Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze: Umrechnung leicht gemacht

Der gesetzliche Mindestlohn 2026

Ab 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,9 Euro brutto pro Stunde. Diese Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro, und für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,6 Euro beschlossen. Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nur bestimmte Gruppen wie Auszubildende oder Langzeitarbeitslose in bestimmten Maßnahmen sind ausgenommen.

Die Minijob-Grenze 2026: Was ändert sich?

Die Minijob-Grenze (auch Geringfügigkeitsgrenze genannt) ist der monatliche Verdienst, bis zu dem ein Minijob ohne vollständige Sozialversicherungspflicht ausgeübt werden kann. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Üblicherweise wird sie auf Basis von 10 Arbeitsstunden pro Woche zum aktuellen Mindestlohn berechnet. Für 2026 ergibt sich daraus:

  • 13,9 € × 10 Stunden/Woche × 4,33 Wochen/Monat = etwa 602 Euro monatlich.

Bitte beachten Sie: Die offizielle Bekanntgabe der neuen Minijob-Grenze erfolgt in der Regel im Herbst des Vorjahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Der genannte Betrag ist daher eine fundierte Schätzung, aber noch nicht amtlich. Sobald die Verordnung vorliegt, wird die Grenze verbindlich.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Die Umrechnung von Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit kennen. Die Standardformel lautet:

Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Warum 52? Ein Jahr hat 52 Wochen. Diese Methode berücksichtigt, dass Sie in jeder Woche gleich viel arbeiten. Bei Urlaub oder Krankheit wird das Gehalt in der Regel trotzdem fortgezahlt, daher ist die Formel für die Planung geeignet.

Beispiel: Vollzeit (40 Stunden/Woche) mit Mindestlohn 2026

  • Stundenlohn: 13,9 €
  • Wochenstunden: 40
  • Jahresbrutto: 13,9 × 40 × 52 = 28.832 €
  • Monatsbrutto: 28.832 ÷ 12 = 2.402,67 €

Beispiel: Teilzeit (20 Stunden/Woche)

  • Jahresbrutto: 13,9 × 20 × 52 = 14.416 €
  • Monatsbrutto: 14.416 ÷ 12 = 1.201,33 €

Beispiel: Minijob mit 10 Stunden/Woche

  • Jahresbrutto: 13,9 × 10 × 52 = 7.228 €
  • Monatsbrutto: 7.228 ÷ 12 = 602,33 € – das entspricht der erwarteten Minijob-Grenze.

Brutto und Netto: Eine grobe Einordnung

Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Was am Ende auf Ihrem Konto landet (Netto), hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.400 € in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer liegt das Netto etwa zwischen 1.500 und 1.700 €. Bei Minijobs bis zur Grenze fallen keine eigenen Sozialabgaben an, lediglich der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Umrechnung basiert auf dem vereinbarten Stundenlohn ohne Zuschläge. Wenn Sie Überstunden leisten, erhalten Sie dafür in der Regel einen Zuschlag (z. B. 25 %). Auch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht im Grundlohn enthalten. Gleiches gilt für Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni. Diese müssen separat addiert werden.

Warum ist die Umrechnung wichtig?

Für Arbeitnehmer hilft die Umrechnung, den eigenen Verdienst mit dem Mindestlohn zu vergleichen und sicherzustellen, dass der gesetzliche Anspruch erfüllt wird. Für Arbeitgeber ist sie notwendig, um korrekte Abrechnungen zu erstellen, insbesondere bei Minijobs. Mit unserem Rechner können Sie schnell und unkompliziert Ihren persönlichen Stundenlohn in Monats- und Jahresgehälter umrechnen.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 von 13,9 €/Std. führt zu einer voraussichtlichen Minijob-Grenze von rund 602 € monatlich. Nutzen Sie die Formel, um Ihr Gehalt zu überprüfen. Weitere Informationen und hilfreiche Tools finden Sie auf Stundenlohn Umrechnen und in unserem Ratgeber.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,9 Euro brutto pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission empfohlen und die Bundesregierung umgesetzt.

Wie berechne ich mein Monatsgehalt aus dem Stundenlohn?

Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: 13,9 € × 40 Std. × 52 / 12 = ca. 2.403 € brutto/Monat.

Was ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf etwa 602 Euro monatlich steigen, da sie an den Mindestlohn gekoppelt ist (10 Wochenstunden × 13,9 € × 4,33 Wochen). Die offizielle Bekanntgabe erfolgt jedoch durch das BMAS im Herbst 2025.

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