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minijob mindestlohn 2026

Minijob Mindestlohn 2026: Aktuelle Werte und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 Euro entspricht.

Minijob und Mindestlohn 2026: Was Sie wissen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission empfohlen und die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Für Minijobber ist diese Anpassung besonders wichtig, denn der Stundenlohn bestimmt, wie viele Stunden sie arbeiten können, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den minijob mindestlohn 2026 in Monats- und Jahresgehälter umrechnen, welche Brutto-Werte sich ergeben und was netto übrig bleibt.

Umrechnung Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt folgt einer einfachen Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel für eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto pro Jahr 28.832 € ÷ 12 = 2.402,67 € brutto pro Monat

Bei einem Minijob mit beispielsweise 10 Wochenstunden ergibt sich: 13,90 € × 10 × 52 = 7.228 € brutto pro Jahr 7.228 € ÷ 12 = 602,33 € brutto pro Monat

Hier zeigt sich: Selbst bei 10 Stunden pro Woche liegt das Monatsgehalt über der aktuellen Minijob-Grenze von 538 € (Stand 2025). Die Grenze wird voraussichtlich zum 1. Januar 2026 angehoben, um weiterhin Minijobs mit dem neuen Mindestlohn zu ermöglichen. Eine offizielle Bekanntgabe durch das BMAS steht jedoch noch aus.

Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen Rechner, um individuelle Werte zu ermitteln. Dort können Sie Ihre tatsächliche Stundenzahl eingeben und erhalten sofort das passende Brutto-Monats- oder Jahresgehalt.

Minijob-Grenze und Sozialversicherung

Der Minijob ist definiert durch eine monatliche Verdienstgrenze, die regelmäßig an den Mindestlohn angepasst wird. Für 2025 liegt diese Grenze bei 538 €. Mit dem minijob mindestlohn 2026 von 13,90 € dürften Minijobber maximal 38,7 Stunden pro Monat arbeiten (538 € ÷ 13,90 €), um die Grenze nicht zu überschreiten. Das entspricht etwa 9,7 Stunden pro Woche. Sollte die Grenze auf beispielsweise 556 € steigen, wären es knapp 40 Stunden pro Monat.

Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei – das heißt, sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings fällt ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag an. Der Arbeitnehmer kann auf die Rentenversicherungspflicht verzichten oder einen reduzierten Beitrag von 3,6 % zahlen. Die Lohnsteuer entfällt meist, wenn der Minijob der einzige Job ist. Bei Überschreitung der Grenze (z. B. durch mehrere Minijobs) greift die Gleitzone mit gestaffelten Abgaben.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber mit ausführlichen Erläuterungen zu Minijob und Sozialversicherung.

Brutto vs. Netto: Was bleibt übrig?

Alle Umrechnungen in diesem Artikel beziehen sich auf das Bruttogehalt. Das Nettogehalt hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (bei Minijobs meist nur pauschale RV)

Da Minijobber in der Regel keine Lohnsteuer und nur geringe RV-Beiträge zahlen, liegt das Netto nahe am Brutto. Bei einem Brutto von 538 € (angenommene Grenze) bleiben nach Abzug von 3,6 % RV (ca. 19,37 €) rund 518,63 € netto übrig. Bei höheren Verdiensten außerhalb des Minijobs (z. B. Teilzeit mit 20 Stunden) kommen die regulären Sozialabgaben und ggf. Lohnsteuer hinzu.

Eine genaue Netto-Berechnung ist immer individuell. Verwenden Sie dafür einen Brutto-Netto-Rechner oder wenden Sie sich an Ihre Lohnbuchhaltung.

Fazit

Der minijob mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde bringt für Minijobber eine moderate Gehaltssteigerung. Die Umrechnung in Monats- und Jahresgehälter ist mit der Faustformel schnell erledigt. Achten Sie jedoch auf die Minijob-Grenze, die voraussichtlich ebenfalls steigen wird. Wer mehr als die erlaubte Stundenzahl arbeitet, rutscht in die Gleitzone und muss mit höheren Abzügen rechnen. Bleiben Sie informiert – das BMAS und die Mindestlohnkommission veröffentlichen die offiziellen Werte rechtzeitig.

Besuchen Sie auch unsere Seite Gehaltsdaten für weitere Vergleichswerte und Durchschnittsgehälter in verschiedenen Branchen.

Häufige Fragen

Was ist der minijob mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dieser ist auch für Minijobber verbindlich. Die Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro monatlich) wird voraussichtlich auf Basis dieses Stundenlohns angepasst, so dass Minijobber weiterhin bis zu einer bestimmten Stundenzahl arbeiten können, ohne Sozialabgaben zu zahlen.

Wie rechne ich den minijob mindestlohn 2026 in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12. Beispiel: 13,90 € × 20 Std./Woche × 52 / 12 = ca. 1.204,67 € brutto pro Monat. Beachten Sie, dass die Minijob-Grenze bei 538 € liegt – bei 20 Stunden wäre der Job kein Minijob mehr.

Welche Abzüge gibt es beim Minijob mit dem neuen Mindestlohn?

Minijobber sind in der Regel sozialversicherungsfrei, zahlen aber pauschale Abgaben (Arbeitgeberanteil). Der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung kann auf 3,6 % reduziert werden. Lohnsteuer fällt meist nicht an, wenn der Job der einzige ist. Bei Überschreiten der Minijob-Grenze greift die Gleitzone mit steigenden Abgaben.

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