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gesetzlicher mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Höhe, Umrechnung und Brutto-Jahresgehalt

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Jahresbruttogehalt von rund 28.832 Euro entspricht.

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Was Sie wissen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 markiert einen weiteren Schritt zur Sicherung fairer Löhne in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein Stundenlohn von 13,90 Euro brutto. Damit steigt die untere Lohngrenze im Vergleich zu 2025 (12,82 Euro) um 1,08 Euro. Die Anhebung basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die sich an der Tarifentwicklung orientiert.

Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt

Um den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52 Wochen
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Für eine Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden ergibt sich:

  • 13,90 €/Std. → 13,90 × 40 × 52 = 28.832 € brutto/Jahr → rund 2.402,67 € brutto/Monat

Diese Umrechnung gilt für das Bruttogehalt ohne Zulagen, Überstunden oder Schichtzuschläge. Weichen Ihre tatsächlichen Arbeitsstunden ab (z. B. 35 oder 38,5 Stunden pro Woche), passen Sie die Formel entsprechend an. Nutzen Sie dazu auch unseren Stundenlohn Umrechnen für eine individuelle Berechnung.

Vergleich mit Vorjahren und Ausblick 2027

Die Entwicklung des Mindestlohns zeigt eine kontinuierliche Anpassung:

  • 2025: 12,82 €/Std. → ca. 26.665,60 € brutto/Jahr (40 Std./Woche)
  • 2026: 13,90 €/Std. → ca. 28.832 € brutto/Jahr
  • 2027: 14,60 €/Std. → ca. 30.368 € brutto/Jahr (bereits beschlossen)

Damit steigt der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 1,78 Euro. Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst einer Vollzeitkraft in Deutschland liegt bei rund 45.000 Euro pro Jahr – der Mindestlohn bleibt also eine untere Grenze, die viele Tarifverträge deutlich übertreffen.

Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?

Der genannte Betrag von 13,90 Euro ist der Bruttostundenlohn. Was Sie netto ausgezahlt bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)

Eine grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer liegt der Nettolohn bei etwa 65–70 % des Bruttos. Für eine exakte Berechnung empfehlen wir einen Nettolohnrechner oder die Beratung durch Ihren Arbeitgeber. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Gehaltsabrechnung.

Überstunden und Zuschläge

Der gesetzliche Mindestlohn gilt pro Arbeitsstunde. Überstunden müssen ebenfalls mindestens mit 13,90 Euro vergütet werden, sofern kein tariflicher oder individueller Zuschlag vereinbart ist. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind gesetzlich nicht verpflichtend, aber oft tariflich geregelt. Sie kommen zum Mindestlohn hinzu und erhöhen den effektiven Stundenverdienst.

Tarifkontext: Mindestlohn als Basis

Viele Branchen in Deutschland haben eigene Tarifverträge, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Beispiele sind die Metall- und Elektroindustrie, das Bauhauptgewerbe oder die Pflege. Dort gelten oft Stundenlöhne zwischen 15 und 20 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 dient daher als Sicherheitsnetz für Branchen ohne starke Tarifbindung. Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens diesen Satz zu zahlen – Verstöße können von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geahndet werden.

Individuelle Berechnung und wichtige Hinweise

Die hier genannten Zahlen sind Brutto-Werte und basieren auf einer 40-Stunden-Woche. Ihr tatsächliches Gehalt kann abweichen, wenn Sie Teilzeit arbeiten, Überstunden leisten oder Zulagen erhalten. Prüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag und die aktuellen amtlichen Bekanntmachungen. Für eine persönliche Umrechnung nutzen Sie unseren Rechner oder informieren Sie sich auf Themen über weitere Gehaltsfragen.

Zusammenfassend: Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei Vollzeit (40 Std./Woche) ergibt das ein Jahresbrutto von rund 28.832 Euro. Denken Sie daran, dass Nettoabzüge individuell variieren und Überstunden sowie Zuschläge gesondert zu betrachten sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt.

Wie rechne ich den Mindestlohn in ein Monatsgehalt um?

Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden multiplizieren Sie den Stundenlohn mit 40 und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Das Jahresbrutto teilen Sie durch 12. Beispiel: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto/Jahr; geteilt durch 12 ergibt rund 2.402,67 € brutto/Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto beim Mindestlohn?

Brutto ist der Lohn vor Abzügen. Netto erhalten Sie nach Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Die Höhe des Nettolohns hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und anderen Faktoren ab. Eine pauschale Netto-Angabe ist daher nicht möglich.

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