was ist der mindestlohn
Was ist der Mindestlohn? Aktuelle Werte, Umrechnung und Tarifkontext
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttojahresgehalt von rund 28.832 Euro entspricht.
Was ist der Mindestlohn? Eine Einführung
Die Frage „Was ist der Mindestlohn?“ beschäftigt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den Arbeitgeber zahlen dürfen. Er wurde 2015 eingeführt und wird seither regelmäßig von der unabhängigen Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Die Kommission besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Wissenschaft; ihre Empfehlungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung umgesetzt.
Aktuell (Stand 2025) liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, und für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Diese Werte gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, Auszubildende, Praktikanten unter bestimmten Bedingungen).
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Um den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, benötigen Sie Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit. Die gängigste Annahme ist eine 40-Stunden-Woche, aber viele Tarifverträge sehen kürzere Arbeitszeiten vor (z. B. 38,5 oder 35 Stunden). Die Faustformel lautet:
Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Beispiel für den Mindestlohn 2026 (13,90 €) bei 40 Stunden:
- Jahr: 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut offizieller Berechnung, da mit 52,18 Wochen gerechnet wird – für den Alltag reicht die 52er-Formel).
- Monat: 28.912 ÷ 12 ≈ 2.409 € brutto.
Wenn Sie weniger als 40 Stunden arbeiten, passen Sie die Formel entsprechend an. Bei 35 Stunden ergäbe sich: 13,90 × 35 × 52 = 25.298 € pro Jahr, also rund 2.108 € brutto im Monat.
Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?
Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Was netto auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
Eine pauschale Netto-Angabe ist daher nicht seriös. Grob können Sie sich orientieren: Bei einem Mindestlohn-Jahresgehalt von rund 28.800 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) bleibt netto etwa 60–65 % übrig, also ca. 1.450–1.550 € monatlich. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung amtliche Brutto-Netto-Rechner (z. B. vom BMAS oder der Deutschen Rentenversicherung).
Überstunden und Zuschläge
Überstundenvergütung und Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind nicht im Mindestlohn enthalten. Sie müssen zusätzlich gezahlt werden – oft tarifvertraglich geregelt. Zuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten, steigt Ihr tatsächlicher Stundenverdienst über den Mindestlohn.
Tarifkontext: Mindestlohn ist nicht gleich Tariflohn
Viele Branchen haben eigene Tarifverträge, die deutlich höhere Stundenlöhne vorsehen. Beispiele:
- Metall- und Elektroindustrie: Einstiegslöhne oft über 17 €
- Chemieindustrie: über 18 €
- Bauhauptgewerbe: branchenspezifischer Mindestlohn (z. B. 13,50 € für Hilfsarbeiter)
- Pflege: tarifliche Mindestlöhne von 15–18 € je nach Qualifikation
Der gesetzliche Mindestlohn ist also nur die Untergrenze. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, hat meist Anspruch auf mehr. Auch viele Unternehmen ohne Tarifbindung zahlen freiwillig über dem Minimum, um Fachkräfte zu gewinnen.
Warum ist die Frage „Was ist der Mindestlohn?“ wichtig?
Die Antwort hilft Ihnen, Ihr eigenes Gehalt einzuordnen, Verhandlungen zu führen oder zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber korrekt zahlt. Gerade bei Minijobs oder Teilzeitstellen wird oft nur der Stundenlohn genannt – mit der Umrechnung in Monats- oder Jahresgehalt können Sie besser vergleichen. Unser Stundenlohn Umrechnen bietet Ihnen einen schnellen Rechner. Im Ratgeber finden Sie weitere Artikel zu Gehaltsvergleich und Brutto-Netto-Themen.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in den nächsten Jahren spürbar. Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt ist mit der einfachen Formel (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) leicht möglich. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttobeträge handelt und das Netto individuell variiert. Tarifverträge können Ihnen ein deutlich höheres Einkommen sichern. Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen Werte – die Mindestlohnkommission und das BMAS veröffentlichen die offiziellen Zahlen. Für eine detaillierte Berechnung Ihres persönlichen Gehalts empfehlen wir unseren Rechner und die Gehaltsdaten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert empfohlen, das BMAS hat ihn per Verordnung umgesetzt. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit den vertraglichen Wochenstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das Bruttomonatsgehalt zu erhalten. Beispiel: 13,90 € × 40 Std. × 52 = 28.912 € pro Jahr; geteilt durch 12 ergibt ca. 2.409 € brutto pro Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Tariflohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze, die jeder Arbeitgeber zahlen muss. Tariflöhne werden in Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und liegen oft deutlich über dem Mindestlohn. In vielen Branchen gelten branchenspezifische Mindestlöhne, die höher sein können.
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