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Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen – mit dem stundenrechner lohn

Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden etwa 28.832 € brutto im Jahr entspricht.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – so funktioniert der stundenrechner lohn

Ob Sie ein Jobangebot prüfen, Ihre Gehaltsverhandlung vorbereiten oder einfach wissen möchten, was Ihr Stundenlohn monatlich und jährlich bedeutet – der stundenrechner lohn hilft Ihnen, die Umrechnung schnell und zuverlässig durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten. Entscheidend ist die wöchentliche Arbeitszeit, die Sie in die Berechnung einfließen lassen.

Die Grundformel: Vom Stundenlohn zum Jahres- und Monatsgehalt

Die Umrechnung basiert auf einer einfachen Faustformel:

  • Jahresbrutto = Stundenlohn (brutto) × Wochenstunden × 52
  • Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2026) und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € brutto im Jahr (gerundet 28.832 € laut offizieller Berechnung). Geteilt durch 12 ergibt das ein verstetigtes Monatsgehalt von rund 2.403 € brutto.

Wichtig: Die Formel geht von einer gleichmäßigen Verteilung über das Jahr aus – sogenanntes verstetigtes Monatsgehalt. Das bedeutet, dass jeden Monat der gleiche Betrag gezahlt wird, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Der Stundenlohn Umrechnen-Rechner auf unserer Seite führt diese Berechnung automatisch durch.

Teilzeit vs. Vollzeit: Die Wochenstunden entscheiden

Die Annahme der Wochenstunden ist der entscheidende Faktor bei der Umrechnung. Während Vollzeit oft mit 37,5 bis 40 Stunden pro Woche gleichgesetzt wird, kann Teilzeit jede Stundenzahl darunter umfassen. Ein Beispiel:

  • Vollzeit (40 Std./Woche): 13,90 €/Std. → ca. 2.403 €/Monat brutto
  • Teilzeit (20 Std./Woche): 13,90 €/Std. → ca. 1.201 €/Monat brutto
  • Minijob (10 Std./Woche): 13,90 €/Std. → ca. 601 €/Monat brutto (liegt über der Minijob-Grenze von 556 €, daher wäre eine geringere Stundenzahl nötig)

Der stundenrechner lohn erlaubt es Ihnen, jede beliebige Wochenstundenzahl einzugeben und so Ihr individuelles Gehalt zu berechnen. Beachten Sie: Bei Minijobs darf das monatliche Bruttoentgelt die Grenze von 556 € nicht überschreiten – sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig.

Brutto oder Netto? Was der stundenrechner lohn zeigt

Alle Umrechnungen auf dieser Seite beziehen sich auf das Bruttogehalt – also den Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Ihr Nettolohn hängt von vielen persönlichen Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Krankenversicherungssatz (allgemein oder ermäßigt)
  • Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge

Eine grobe Orientierung: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.500 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) bleibt netto etwa 1.600–1.700 € übrig. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner oder die Beratung durch Ihren Arbeitgeber.

Überstunden, Zuschläge und branchenspezifische Mindestlöhne

Die einfache Umrechnung mit dem stundenrechner lohn gilt für das vereinbarte Grundgehalt ohne Zuschläge. Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten oder Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit erhalten, müssen diese extra berücksichtigt werden. Auch Schichtzulagen oder Gefahrenzulagen erhöhen Ihren tatsächlichen Stundenverdienst.

Zudem gibt es in einigen Branchen höhere Mindestlöhne als den gesetzlichen. Beispiele sind die Pflegebranche, das Bauhauptgewerbe oder die Gebäudereinigung. Die Mindestlohnkommission und das BMAS weisen darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € die Untergrenze ist – tarifliche oder branchenspezifische Regelungen können deutlich darüber liegen. Informieren Sie sich daher immer über den für Ihre Branche geltenden Mindestlohn.

Aktuelle Werte und offizielle Quellen

Der gesetzliche Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission beschlossen und per Rechtsverordnung festgelegt. Seit Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto pro Stunde. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € vorgesehen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht regelmäßig Daten zur Betroffenheit: Im April 2025 lagen rund 12 % aller Jobs rechnerisch unter dem neuen Mindestlohn von 13,90 €. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner bietet eine offizielle Möglichkeit, Stunden- und Monatsgehälter umzurechnen – er berücksichtigt auch die verstetigte Monatszahlung.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber und auf der Seite Gehaltsdaten, wo wir regelmäßig aktuelle Verdienstübersichten zusammenstellen.

Fazit: Mit dem stundenrechner lohn behalten Sie den Überblick

Ob Sie Ihr Gehalt mit dem Mindestlohn vergleichen, ein Teilzeitangebot bewerten oder einfach Ihre monatlichen Einnahmen planen möchten – die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt ist der erste Schritt. Nutzen Sie die Faustformel oder unseren Rechner, um schnell zu Ihrem persönlichen Ergebnis zu gelangen. Denken Sie daran: Die Werte sind immer Bruttoangaben. Für eine realistische Netto-Einschätzung ziehen Sie Ihre individuelle Steuer- und Sozialversicherungssituation hinzu.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das verstetigte Monatsbrutto zu erhalten. Beispiel: 15 €/Std. × 40 Std./Woche × 52 = 31.200 € brutto/Jahr ÷ 12 = 2.600 € brutto/Monat. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner führt diese Umrechnung automatisch durch.

Gilt die Umrechnung auch für Teilzeit oder Minijobs?

Ja, die Formel ist für jede Arbeitszeit gültig. Bei Teilzeit oder Minijobs setzen Sie einfach Ihre tatsächlichen Wochenstunden ein. Achten Sie darauf, dass Minijob-Grenzen (aktuell 556 € monatlich) nicht überschritten werden. Der Brutto-Stundenlohn muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn betragen – auch bei geringer Stundenzahl.

Warum weicht mein Nettogehalt von der Brutto-Umrechnung ab?

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt liefert immer den Bruttobetrag. Ihr Nettoverdienst hängt von individuellen Faktoren ab: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Eine grobe Netto-Schätzung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner, aber eine exakte Angabe ist ohne Ihre persönlichen Daten nicht möglich.

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