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Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen: So berechnen Sie Ihr Bruttogehalt mit dem Mindestlohn 2026
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Jahresbruttogehalt von rund 28.832 € entspricht.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – mit dem Mindestlohn 2026
Ob Sie eine neue Stelle annehmen, Ihre Gehaltsverhandlung vorbereiten oder einfach nur Ihren aktuellen Verdienst besser einordnen möchten: Die Umrechnung Ihres Stundenlohns in ein Monats- oder Jahresgehalt ist ein zentraler Schritt. Besonders wichtig ist dabei der gesetzliche Mindestlohn, der als Untergrenze für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gilt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die einfache Formel, zeigen aktuelle Werte und geben Hinweise zu Brutto und Netto.
Die Grundformel: Vom Stundenlohn zum Monatsgehalt
Die Umrechnung erfolgt in zwei Schritten:
- Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52
- Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Diese Formel geht von einer gleichmäßigen Verteilung über das Jahr aus (verstetigtes Monatsgehalt). Sie berücksichtigt keine Überstunden, Zuschläge oder Sonderzahlungen. Die Annahme von 52 Wochen pro Jahr ist üblich, auch wenn manche Monate mehr oder weniger Arbeitstage haben.
Beispiel mit dem aktuellen Mindestlohn: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:
- Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut offizieller Angabe, da exakt 13,90 × 40 × 52 = 28.912, aber die BMAS-Angabe weicht minimal ab – wir orientieren uns an der amtlichen Quelle)
- Monatsbrutto: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.402,67 €
Laut BMAS und der Mindestlohnkommission beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026 genau 13,90 € brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) einem Jahresbruttogehalt von rund 28.832 €. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 €/h, was etwa 26.666 € pro Jahr ergab.
Aktuelle Mindestlohn-Werte 2026 und 2027
Die Mindestlohnkommission hat die Anpassung beschlossen, die sich an der Tarifentwicklung und dem Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns orientiert. Die wichtigsten Daten:
- Ab 1. Januar 2026: 13,90 €/h
- Ab 1. Januar 2027: 14,60 €/h
Diese Werte gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich Minijobbern und Saisonkräften. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung.
Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Von Ihrem Bruttogehalt werden noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls zutreffend), Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Höhe des Nettolohns hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihren Kinderfreibeträgen und weiteren individuellen Faktoren ab.
Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.400 € bleibt netto rund 1.600–1.700 € übrig. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Gehaltsrechner oder einen Blick in die Gehaltsdaten auf dieser Seite.
Besonderheiten bei der Umrechnung
- Teilzeit und Minijobs: Arbeiten Sie weniger als 40 Stunden pro Woche, passen Sie die Formel entsprechend an. Bei einem Minijob mit 520 €-Grenze muss der Stundenlohn mindestens so hoch sein, dass die Grenze nicht überschritten wird – bei 13,90 €/h sind das maximal etwa 37,4 Stunden pro Monat.
- Überstunden und Zuschläge: Überstunden sind grundsätzlich mindestens zum Mindestlohn zu vergüten. Zuschläge für Nachtarbeit (gesetzlich vorgeschrieben) dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, wohl aber Schichtzulagen oder Sonntagszuschläge, sofern sie eine Gegenleistung für die Arbeit darstellen (Quelle: BMAS).
- Sonderzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie für denselben Abrechnungszeitraum gezahlt werden und unwiderruflich sind.
Warum die Umrechnung wichtig ist
Die Umrechnung hilft Ihnen, Ihr Gehalt mit Branchenstandards zu vergleichen oder zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn einhält. Der Bruttomedianlohn von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt bei etwa 45.000 € pro Jahr – das entspricht einem Stundenlohn von rund 21,60 € bei 40 Stunden. Liegen Sie darunter, kann das an der Branche, der Region oder der Berufserfahrung liegen.
Weitere Informationen zur korrekten Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber und auf der Startseite Stundenlohn Umrechnen.
Fazit
Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist einfach, wenn Sie die Formel kennen. Mit dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 €/h (2026) und dem geplanten Wert von 14,60 €/h (2027) haben Sie klare Orientierungspunkte. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt und Ihr Nettolohn individuell berechnet werden muss. Nutzen Sie unsere Tools und Tabellen, um Ihren persönlichen Verdienst schnell zu ermitteln.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten. Beispiel: Bei 13,90 €/h und 40 Wochenstunden ergibt sich (13,90 × 40 × 52) / 12 = rund 2.402 € brutto pro Monat.
Welcher Mindestlohn gilt ab 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € brutto pro Stunde. Diese Werte wurden von der Mindestlohnkommission beschlossen und vom BMAS bestätigt.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der tatsächliche Nettolohn hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihren Freibeträgen und weiteren Faktoren ab.
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