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Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen: Brutto und netto von brutto verstehen

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – das entspricht bei 40 Wochenstunden rund 28.832 Euro brutto im Jahr.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – so geht’s

Ob Sie ein Jobangebot bewerten, Ihre Gehaltsverhandlung vorbereiten oder einfach Ihren eigenen Stundenlohn mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergleichen möchten: Die Umrechnung vom Stundenlohn auf ein Monats- oder Jahresgehalt ist ein zentraler Schritt. Dabei geht es zunächst um den Bruttolohn – also den Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Frage „Was bleibt netto von brutto übrig?“ lässt sich erst im zweiten Schritt beantworten, denn der Nettolohn hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie mit wenigen Formeln selbst rechnen, welche aktuellen Mindestlöhne gelten und worauf Sie bei der Umrechnung achten müssen.

Die Grundformel: Vom Stundenlohn zum Jahresgehalt

Die einfachste Methode, um von Ihrem Brutto-Stundenlohn auf das Jahresgehalt zu kommen, lautet:

Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52

Warum 52? Ein Jahr hat 52 Wochen. Multiplizieren Sie also Ihren Stundenlohn mit der Anzahl der Stunden, die Sie pro Woche arbeiten, und dann mit 52. Das Ergebnis ist Ihr Bruttojahresgehalt, wenn Sie jede Woche gleich viele Stunden arbeiten und keine unbezahlten Pausen oder Überstunden berücksichtigen.

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 15,00 € und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich: 15,00 € × 40 × 52 = 31.200 € brutto pro Jahr.

Vom Jahresgehalt zum Monatsgehalt

Teilen Sie das Jahresgehalt durch 12, um das durchschnittliche Brutto-Monatsgehalt zu erhalten:

Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12

Im obigen Beispiel: 31.200 € ÷ 12 = 2.600 € brutto pro Monat.

Diese Umrechnung setzt ein sogenanntes verstetigtes Monatsgehalt voraus – also ein gleichbleibendes Gehalt jeden Monat, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Viele Arbeitgeber zahlen so. Falls Ihr Gehalt schwankt (z. B. bei Stundenlohn ohne Festgehalt), müssen Sie die tatsächlich geleisteten Stunden im Monat zugrunde legen.

Aktuelle Mindestlöhne als Orientierung

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde (Quelle: BMAS, Mindestlohnkommission). Das bedeutet:

  • Bei 40 Wochenstunden: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € brutto/Jahr (rund 2.409 €/Monat).
  • Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €/h, was bei gleicher Arbeitszeit etwa 30.368 € brutto/Jahr entspricht.

Diese Werte sind Bruttobeträge. Was netto von brutto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Abgaben ab. Ein Single in Steuerklasse I ohne Kinder kommt bei 2.409 € brutto/Monat auf etwa 1.650–1.750 € netto (Schätzung, Stand 2026).

Der Bruttomedianlohn für Vollzeitbeschäftigte liegt laut Destatis bei rund 45.000 € brutto pro Jahr – das entspricht etwa 21,63 €/h bei 40 Wochenstunden. Auch hier ist die Netto-Abhängigkeit individuell.

Brutto vs. Netto: Was Sie beachten sollten

Die Umrechnung vom Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt erfolgt immer auf Brutto-Basis. Der Nettolohn ergibt sich erst nach Abzug von:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer)
  • Solidaritätszuschlag (entfällt für die meisten seit 2021)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)

Eine pauschale „netto von brutto“-Formel gibt es nicht. Nutzen Sie für eine individuelle Schätzung einen Brutto-Netto-Rechner oder wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnung.

Wichtige Einschränkungen bei der Umrechnung

  • Überstunden und Zuschläge: Die Formel gilt für die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit. Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge müssen gesondert betrachtet werden. Der BMAS weist darauf hin, dass bestimmte Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit) nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld können auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung darstellen und unwiderruflich ausgezahlt werden.
  • Branchenmindestlöhne: In einigen Branchen (z. B. Pflege) gelten höhere Mindestlöhne als der allgemeine gesetzliche. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.
  • Teilzeit und Minijob: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den Mindestlohn. Die Umrechnung erfolgt analog mit den tatsächlichen Wochenstunden.

Unser Rechner und weitere Hilfen

Auf Stundenlohn Umrechnen finden Sie einen praktischen Rechner, der Ihnen die Umrechnung in beide Richtungen erleichtert – vom Stundenlohn zum Monatsgehalt und umgekehrt. Im Ratgeber gehen wir vertieft auf Brutto-Netto-Fragen, Steuerklassen und Sozialabgaben ein.

Für die offizielle Berechnung des Mindestlohns empfiehlt das BMAS seinen eigenen Mindestlohn-Rechner. Dort können Sie auch prüfen, ob Ihr Gehalt den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Zusammenfassung

  • Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
  • Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
  • Aktueller Mindestlohn: 13,90 €/h (2026), ab 2027: 14,60 €/h
  • Netto vom Brutto ist individuell – keine pauschale Angabe möglich
  • Immer die tatsächliche Arbeitszeit und eventuelle Zuschläge berücksichtigen

Mit diesen Grundlagen können Sie selbstständig Ihren Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umrechnen und besser einschätzen, was Ihnen netto von brutto bleibt.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das durchschnittliche Brutto-Monatsgehalt zu erhalten. Beispiel: 15 €/h × 40 h/Woche × 52 = 31.200 €/Jahr ÷ 12 = 2.600 €/Monat brutto. Diese Formel gilt für ein verstetigtes Monatsgehalt ohne Überstunden.

Was bedeutet „netto von brutto“ bei der Gehaltsumrechnung?

„Netto von brutto“ beschreibt den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt. Der Nettolohn hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Eine pauschale Umrechnung ist nicht möglich – nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Schätzung.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Praktikanten?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026) gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Ausnahmen bestehen für Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten sowie für bestimmte Praktika (Pflichtpraktika, Orientierungspraktika bis 3 Monate). Weitere Details finden Sie beim BMAS.

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