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Mindestlohn Gebäudereinigung 2025/2026: Aktuelle Stundenlöhne und Brutto-Jahresgehalt

Der branchenspezifische Mindestlohn in der Gebäudereinigung beträgt ab 2025 für die Lohngruppe 1 13,50 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Brutto-Monatsgehalt von etwa 2.340 € und einem Jahresbrutto von rund 28.080 € entspricht.

Mindestlohn Gebäudereinigung: Aktuelle Werte und Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt

Die Gebäudereinigung ist eine der wenigen Branchen in Deutschland, in der ein eigener branchenspezifischer Mindestlohn gilt, der regelmäßig über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Dieser Tarifvertrag wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche – unabhängig von einer Tarifbindung. Für Beschäftigte und Arbeitgeber ist es daher wichtig, den aktuellen Mindestlohn Gebäudereinigung zu kennen und korrekt in Monats- oder Jahresgehälter umzurechnen.

Aktuelle Stundenlöhne (Stand 2025)

Laut BMAS und der Tarifgemeinschaft Gebäudereinigung gelten ab dem 1. Januar 2025 folgende Mindeststundenlöhne:

  • Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung, z. B. Büros, Treppenhäuser): 13,50 € pro Stunde
  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 16,70 € pro Stunde

Diese Werte liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € (2025). Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € beschlossen, während die Branchenmindestlöhne turnusgemäß neu verhandelt werden. Es ist daher ratsam, regelmäßig die aktuellen Bekanntmachungen des BMAS zu prüfen.

Umrechnung Stundenlohn in Monats- und Jahresbrutto

Um aus dem Stundenlohn das Bruttogehalt pro Monat oder Jahr zu berechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:

Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Die Annahme von 52 Wochen pro Jahr ist üblich, auch wenn manche Monate mehr oder weniger Arbeitstage haben. Für die Gebäudereinigung wird meist eine 40-Stunden-Woche zugrunde gelegt, es können aber auch Teilzeitvereinbarungen gelten.

Beispielrechnung für Lohngruppe 1 (13,50 €/Std., 40 Std./Woche):

  • Jahresbrutto: 13,50 € × 40 × 52 = 28.080 €
  • Monatsbrutto: 28.080 € ÷ 12 = 2.340 €

Beispielrechnung für Lohngruppe 6 (16,70 €/Std., 40 Std./Woche):

  • Jahresbrutto: 16,70 € × 40 × 52 = 34.736 €
  • Monatsbrutto: 34.736 € ÷ 12 = 2.894,67 €

Diese Beträge sind Bruttoangaben. Für eine individuelle Umrechnung mit anderen Wochenstunden nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner.

Brutto und Netto: Grobe Einordnung

Vom Bruttogehalt werden Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie die Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihren Kinderfreibeträgen und Ihrem Wohnort ab. Eine grobe Orientierung:

  • Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) und einem Bruttomonatsgehalt von 2.340 € liegt der Nettolohn etwa zwischen 1.600 € und 1.700 €.
  • Bei Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) kann der Nettolohn rund 1.800 € bis 1.900 € betragen.

Diese Werte sind nur Anhaltspunkte. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir den offiziellen Brutto-Netto-Rechner der Bundesregierung oder die Beratung durch einen Steuerberater. Weitere Informationen zur Netto-Einordnung finden Sie in unserem Ratgeber.

Überstunden und Zuschläge

Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung gilt für die reguläre Arbeitszeit. Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden in der Regel durch Zuschläge vergütet. Diese sind im Tarifvertrag geregelt und können den effektiven Stundenlohn deutlich erhöhen. Beachten Sie, dass Überstunden oft mit einem Aufschlag von 25 % bis 50 % vergütet werden. Auch Sachleistungen wie Reinigungsmittel oder Fahrgeldersatz sind nicht im Mindestlohn enthalten und müssen zusätzlich gezahlt werden.

Warum ist der Branchenmindestlohn wichtig?

Der Mindestlohn Gebäudereinigung schützt Beschäftigte vor Dumpinglöhnen und sichert ein Mindesteinkommen. Für Arbeitgeber bedeutet er Planungssicherheit bei der Kalkulation von Angeboten. Da die Reinigungsbranche oft von prekären Arbeitsverhältnissen betroffen war, hat der Gesetzgeber mit dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag klare Standards gesetzt. Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, sollte daher immer prüfen, ob der gezahlte Lohn den aktuellen Vorgaben entspricht.

Quellen und weitere Informationen

Die genannten Zahlen basieren auf öffentlichen Angaben des BMAS und der Tarifgemeinschaft Gebäudereinigung. Da sich die Werte regelmäßig ändern, empfehlen wir, die offiziellen Bekanntmachungen zu verfolgen. Auf unserer Seite Themen finden Sie weitere Artikel zu Mindestlöhnen und Gehaltsvergleichen.

Fazit

Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung liegt 2025 bei 13,50 € (Lohngruppe 1) bzw. 16,70 € (Lohngruppe 6) pro Stunde. Mit der Faustformel können Sie daraus schnell das Bruttomonats- oder Jahresgehalt berechnen. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttobeträge handelt und die Nettoauszahlung individuell variiert. Bei Unklarheiten hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Beratung durch die zuständige Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2025?

Der branchenspezifische Mindestlohn in der Gebäudereinigung beträgt ab 2025 für die Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung) 13,50 € pro Stunde und für die Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 16,70 € pro Stunde. Diese Werte werden vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt und liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €.

Wie rechne ich den Stundenlohn in der Gebäudereinigung in ein Monatsgehalt um?

Die einfache Faustformel lautet: Monatsbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 ÷ 12. Bei 40 Wochenstunden und einem Stundenlohn von 13,50 € ergibt sich: 13,50 € × 40 × 52 ÷ 12 ≈ 2.340 € brutto pro Monat. Für eine genaue Umrechnung nutzen Sie am besten unseren [Rechner](/rechner).

Welche Abzüge sind beim Mindestlohn in der Gebäudereinigung zu erwarten?

Vom Bruttogehalt werden Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Die Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihren Freibeträgen ab. Eine grobe Netto-Einordnung finden Sie in unserem [Ratgeber](/blog), eine individuelle Berechnung sollten Sie jedoch mit einem Steuerberater oder dem Brutto-Netto-Rechner der Bundesregierung durchführen.

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