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Mindestlohn Ferienjob: So berechnen Sie Ihren Stundenlohn und Bruttoverdienst
Der gesetzliche Mindestlohn für Ferienjobs beträgt ab 2026 13,90 Euro pro Stunde; bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 28.832 Euro brutto im Jahr.
Mindestlohn Ferienjob: Was Sie wissen müssen
Viele Schüler, Studenten und Saisonarbeiter nehmen einen Ferienjob an, um ihr Taschengeld aufzubessern oder erste Berufserfahrungen zu sammeln. Dabei stellt sich schnell die Frage: Wie hoch ist der Mindestlohn für Ferienjobs? Und wie rechnet man den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt um? In diesem Ratgeber erfahren Sie die aktuellen Werte, die gesetzlichen Regelungen und eine einfache Umrechnungsmethode.
Aktueller Mindestlohn für Ferienjobs
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst und vom BMAS veröffentlicht. Für das Jahr 2025 beträgt er 12,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Diese Sätze gelten grundsätzlich auch für Ferienjobs – sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Jugendliche unter 18 Jahren, die noch der Schulpflicht unterliegen und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind vom Mindestlohn ausgenommen. Für alle anderen Ferienjobber (z. B. Studenten über 18) ist der Mindestlohn verbindlich.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Um den Bruttoverdienst aus Ihrem Stundenlohn zu berechnen, verwenden Sie die folgende Faustformel:
- Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52
- Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Beispiel: Bei einem Ferienjob mit 20 Stunden pro Woche und einem Mindestlohn von 13,90 € (ab 2026) ergibt sich:
- Jahr: 13,90 € × 20 × 52 = 14.456 € brutto
- Monat: 14.456 € ÷ 12 = 1.205 € brutto
Arbeiten Sie 40 Stunden pro Woche, lautet die Rechnung:
- Jahr: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto (laut unserer Datenbank)
- Monat: 28.832 € ÷ 12 = 2.403 € brutto
Diese Umrechnung gilt immer brutto – also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Beachten Sie, dass die tatsächliche Arbeitszeit im Ferienjob oft kürzer ist als eine Vollzeitstelle. Passen Sie die Wochenstunden entsprechend Ihrem Vertrag an. Weitere Beispiele und einen automatischen Rechner finden Sie auf unserer Seite Stundenlohn Umrechnen sowie im Ratgeber.
Brutto und Netto bei Ferienjobs
Was am Ende auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt:
- Minijob (geringfügige Beschäftigung): Verdienen Sie monatlich nicht mehr als 520 € (Stand 2025), fallen pauschal etwa 15 % Abgaben an (Rentenversicherung, Steuer). Netto bleiben Ihnen also rund 85 % Ihres Bruttolohns.
- Über 520 €: Sobald die Minijob-Grenze überschritten wird, sind Sie sozialversicherungspflichtig. Dann werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Allerdings haben Sie als Ferienjobber oft einen Grundfreibetrag von 10.908 € (2025), sodass Sie bis zu dieser Grenze keine Lohnsteuer zahlen müssen. Die genauen Abzüge variieren je nach Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen.
- Überstunden und Zuschläge: In Ferienjobs sind Überstunden eher selten, aber falls vereinbart, müssen diese ebenfalls mit dem Mindestlohn vergütet werden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind gesetzlich geregelt und kommen zum Stundenlohn hinzu.
Eine grobe Netto-Einordnung: Bei einem Bruttomonatslohn von 1.205 € (20 Std./Woche, 13,90 €/Std.) und Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) können Sie mit etwa 950–1.000 € netto rechnen – abhängig von Krankenkasse und Kirchensteuer. Nutzen Sie für eine genaue Berechnung unseren Rechner.
Wichtige Hinweise zur Umrechnung
- Die Formel Jahr = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 basiert auf 52 Wochen pro Jahr. Tatsächlich arbeiten viele Ferienjobber nur wenige Wochen oder Monate. Passen Sie die Rechnung daher auf Ihre tatsächliche Beschäftigungsdauer an.
- Die Angaben in diesem Artikel sind Bruttowerte ohne Zulagen, Überstunden oder Schichtzuschläge. Prüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag und die aktuellen amtlichen Angaben (z. B. BMAS, Mindestlohnkommission).
- Der Median-Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland liegt bei rund 45.000 € pro Jahr (Destatis). Ferienjobs liegen meist deutlich darunter, bieten aber eine gute Möglichkeit, erste Gehaltserfahrungen zu sammeln.
Fazit
Der Mindestlohn Ferienjob ist klar geregelt: Ab 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 € steigt. Mit der einfachen Umrechnung Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12 ermitteln Sie schnell Ihr Bruttogehalt. Denken Sie daran, dass Nettoabzüge von Ihrer Steuerklasse und der Art der Beschäftigung abhängen. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die offiziellen Quellen oder unser Themen-Bereich weiter.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Ferienjobs?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Ferienjobs. Ausnahme: Jugendliche unter 18 Jahren, die noch der Schulpflicht unterliegen und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind vom Mindestlohn befreit. Für alle anderen Ferienjobber (z. B. Studenten über 18) ist der Mindestlohn verbindlich.
Wie berechne ich meinen Monatslohn aus dem Stundenlohn bei einem Ferienjob?
Nehmen Sie Ihren Stundenlohn, multiplizieren Sie ihn mit den vereinbarten Wochenarbeitsstunden und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um den Brutto-Monatslohn zu erhalten. Beispiel: 13,90 € × 20 Std./Woche × 52 / 12 = ca. 1.205 € brutto pro Monat.
Was bleibt netto vom Mindestlohn bei einem Ferienjob?
Das Netto hängt von der Höhe des Verdienstes und Ihrer Steuerklasse ab. Bei einem Minijob (bis 520 € monatlich) zahlen Sie pauschal etwa 15 % Abgaben, sodass netto rund 85 % übrig bleiben. Bei höheren Verdiensten fallen Sozialversicherungsbeiträge an, aber der Grundfreibetrag (2025: 10.908 €) sorgt oft für Steuerfreiheit. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit unserem [Rechner](/rechner).
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