mindestlohn berechnen
Mindestlohn berechnen: So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Jahresbrutto von etwa 26.666 € entspricht.
Mindestlohn berechnen – So vergleichen Sie Angebote richtig
Ob Sie ein neues Jobangebot prüfen oder Ihr aktuelles Gehalt einschätzen möchten: Wer den Mindestlohn berechnen kann, gewinnt Klarheit über die eigene Vergütung. Denn viele Stellenausschreibungen nennen einen Stundenlohn, während andere ein Monatsgehalt angeben. Mit den richtigen Umrechnungen erkennen Sie sofort, ob ein Angebot fair ist.
Die aktuellen Mindestlohn-Werte 2025–2027
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst. Für 2025 gilt ein Satz von 12,82 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2026 steigt er auf 13,9 €, und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,6 €. Diese Werte sind für alle Branchen verbindlich – Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Personengruppen wie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung.
So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um
Die Umrechnung ist einfach, wenn Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit kennen. Die Faustformel lautet:
Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Beispiel für den Mindestlohn 2025 bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden:
- Jahresbrutto: 12,82 € × 40 × 52 = 26.665,60 €
- Monatsbrutto: 26.665,60 € ÷ 12 = 2.222,13 €
Arbeiten Sie weniger Stunden, passen Sie die Formel entsprechend an. Bei 30 Stunden pro Woche ergibt sich: 12,82 € × 30 × 52 = 20.000 € brutto im Jahr (gerundet).
Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Service für eine schnelle Berechnung mit individuellen Werten.
Brutto und Netto – Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Die Umrechnung zeigt immer das Bruttogehalt. Was Sie netto ausgezahlt bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Ein grober Richtwert: Bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung bleiben vom Mindestlohn etwa 60–70 % als Netto übrig. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner oder die Beratung durch Ihren Steuerberater.
Überstunden und Zuschläge richtig einordnen
Viele Arbeitgeber zahlen für Überstunden einen Zuschlag. Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für jede Überstunde. Zuschläge für Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (50 %) oder Feiertagsarbeit (100 %) kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu. Wenn in Ihrem Vertrag ein Monatsgehalt steht, prüfen Sie, ob darin bereits Pauschalen für Überstunden enthalten sind. Bei Stundenlohn-Vereinbarungen werden Überstunden in der Regel einzeln abgerechnet.
Angebote vergleichen: Stundenlohn vs. Monatsgehalt
Ein Arbeitgeber bietet 14 € Stundenlohn, ein anderer 2.400 € Monatsgehalt bei 38 Stunden pro Woche. Welches Angebot ist besser? Rechnen Sie um:
- Angebot A: 14 € × 38 × 52 ÷ 12 = 2.305 €/Monat
- Angebot B: 2.400 €/Monat
In diesem Fall liegt Angebot B höher. Aber achten Sie auch auf Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder betriebliche Altersvorsorge. Unser Rechner hilft Ihnen, solche Vergleiche schnell durchzuführen.
Fazit: Mit dem richtigen Wissen zum fairen Gehalt
Den Mindestlohn berechnen zu können, ist die Grundlage für Gehaltsverhandlungen und die Bewertung von Jobangeboten. Merken Sie sich die einfache Formel: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 = Jahresbrutto. Denken Sie daran, dass Netto individuell ist und Überstunden sowie Zuschläge separat betrachtet werden müssen. Bleiben Sie kritisch und prüfen Sie immer die aktuellen Werte der Mindestlohnkommission und des BMAS.
Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Tarifübersichten finden Sie in unserem Ratgeber.
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Mindestlohn für mein Monatsgehalt?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit Ihren wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 Wochen. Teilen Sie das Ergebnis durch 12. Beispiel: Bei 12,82 €/Std. und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Monatsbrutto von etwa 2.222 € (12,82 × 40 × 52 ÷ 12).
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto beim Mindestlohn?
Brutto ist der Lohn vor Abzügen, Netto der Betrag, der nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihrem Konto landet. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Eine grobe Netto-Einordnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner.
Gilt der Mindestlohn auch für Überstunden?
Ja, Überstunden müssen mindestens zum gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden, sofern kein Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung einen höheren Satz vorsieht. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit kommen zusätzlich zum Mindestlohn hinzu.
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