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Geringfügige Beschäftigung Lohn: Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen

Bei einem Stundenlohn von 13,90 € (Mindestlohn 2026) und einer typischen Minijob-Wochenarbeitszeit ergibt sich ein monatliches Bruttoentgelt von maximal 603 €.

Geringfügige Beschäftigung Lohn: So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um

Ob als Nebenjob oder einzige Erwerbstätigkeit – die geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich Minijob, ist in Deutschland weit verbreitet. Ende 2025 waren laut Bundesagentur für Arbeit rund 4,17 Millionen Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt, weitere 3,56 Millionen übten einen Minijob als Nebenjob aus. Wer den geringfügige beschäftigung lohn korrekt berechnen möchte, muss den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umrechnen können. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Grundlagen, die aktuellen Mindestlohnsätze und die Besonderheiten der Sozialversicherung.

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für 2026 beträgt diese Grenze durchschnittlich 603 Euro brutto im Monat. Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist – hier gilt keine Entgeltgrenze. Wichtig: Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, auf bezahlten Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wie das BMAS betont.

Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen – die Formel

Die Umrechnung von Stundenlohn in ein Monatsgehalt erfolgt nach einer einfachen Faustformel:

Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12

Das Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt den Faktor 4,33. Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € (Mindestlohn 2026) und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden ergibt sich:

13,90 € × 10 × 52 / 12 = 602,33 € brutto pro Monat.

Dieser Betrag liegt knapp unter der Minijob-Grenze von 603 €. Wer mehr als 10 Stunden pro Woche arbeitet, überschreitet die Grenze und rutscht in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden läge das Monatsbrutto bei etwa 2.409 € – weit über der Minijob-Grenze.

Jahresgehalt aus Stundenlohn berechnen

Das Jahresbrutto erhalten Sie, indem Sie den Monatsbetrag mit 12 multiplizieren oder direkt die Formel anwenden:

Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52

Beispiel mit 13,90 € und 10 Wochenstunden: 13,90 × 10 × 52 = 7.228 € brutto im Jahr. Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte liegt in Deutschland bei rund 45.000 € pro Jahr – Minijobs bewegen sich also in einer ganz anderen Größenordnung.

Mindestlohn und Minijob 2026/2027

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €, wie die Mindestlohnkommission empfohlen und die Bundesregierung umgesetzt hat. Für geringfügig Beschäftigte bedeutet das: Bei 13,90 €/h dürfen maximal 43,4 Stunden pro Monat gearbeitet werden, um die 603-€-Grenze einzuhalten. Bei 14,60 €/h wären es nur noch rund 41,3 Stunden. Wer mehr arbeitet, muss entweder den Lohn anpassen oder die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig.

Sozialversicherung bei Minijobs – was bleibt vom Brutto?

Ein großer Vorteil von Minijobs ist die vereinfachte Sozialversicherung. Als Arbeitnehmer zahlen Sie in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – der Beitragssatz beträgt derzeit 3,6 % des Bruttolohns. Sie können sich auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung von dieser Pflicht befreien lassen. Dann entspricht Ihr Nettolohn fast dem Bruttolohn (lediglich eventuelle Steuern fallen an, die aber bei Minijobs meist pauschal versteuert werden). Der Arbeitgeber führt pauschal etwa 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld) ab.

Wichtig: Ohne Rentenversicherungspflicht entstehen keine eigenen Rentenansprüche aus dem Minijob. Wer ausschließlich geringfügig beschäftigt ist und sich befreien lässt, hat im Alter unter Umständen nur eine sehr geringe Rente. Das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung bedenken.

Tipps zur Umrechnung und praktische Hilfen

Nutzen Sie den Stundenlohn Umrechnen-Rechner auf unserer Seite, um schnell und unkompliziert Ihren persönlichen Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen. Geben Sie einfach Ihren Stundenlohn und Ihre wöchentliche Arbeitszeit ein – der Rechner berücksichtigt die aktuelle Mindestlohnhöhe und zeigt Ihnen die Bruttobeträge an.

Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen und typischen Verdiensten finden Sie in unserem Ratgeber. Dort gehen wir auch auf Branchenunterschiede und Zuschläge ein.

Beachten Sie bei der Umrechnung: Die Formel liefert Bruttowerte. Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei Minijobs ist die Netto-Berechnung einfacher, da Sie als Arbeitnehmer kaum Abzüge haben. Bei Überschreiten der 603-€-Grenze gelten die regulären Sozialversicherungsregeln.

Fazit

Der geringfügige beschäftigung lohn lässt sich mit der einfachen Formel „Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12“ in ein Monatsgehalt umrechnen. Für 2026 gilt: Bei 13,90 € Mindestlohn und maximal 10 Wochenstunden bleibt das Monatsbrutto unter 603 €. Denken Sie an die Rentenversicherungspflicht und prüfen Sie, ob eine Befreiung für Sie sinnvoll ist. Bei Unsicherheiten hilft der offizielle Mindestlohn-Rechner des BMAS oder eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobs im Jahr 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Seit 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei durchschnittlich 603 € – das entspricht bei 13,90 €/h etwa 43,4 Arbeitsstunden pro Monat.

Wie rechne ich den Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Die Faustformel lautet: Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 / 12. Beispiel: Bei 13,90 €/h und 10 Wochenstunden ergibt sich 13,90 × 10 × 52 / 12 ≈ 602,33 € brutto pro Monat. Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden wären es 13,90 × 40 × 52 / 12 ≈ 2.409 € brutto monatlich. Beachten Sie, dass bei Minijobs die 603-€-Grenze nicht überschritten werden darf.

Welche Abgaben fallen bei einer geringfügigen Beschäftigung an?

Als Minijobber zahlen Sie in der Regel keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung sind Sie pflichtversichert (derzeit 3,6 % Ihres Bruttos), können sich aber auf Antrag befreien lassen. Der Arbeitgeber führt pauschal Abgaben ab (etwa 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung sowie Umlagen). Das Netto entspricht bei Befreiung von der Rentenversicherung fast dem Brutto.

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