2026 mindestlohn
2026 Mindestlohn: Stundenlohn, Monatsgehalt und Jahresbrutto verstehen
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 28.832 Euro brutto im Jahr.
Mindestlohn 2026: Was ändert sich?
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen, das BMAS hat ihn per Rechtsverordnung festgesetzt. Damit erhöht sich der Stundenlohn um rund 8,4 % gegenüber dem bisherigen Niveau von 12,82 € (2025). Für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 € beschlossen.
Diese Anpassung betrifft Millionen Beschäftigte in Deutschland – vor allem in Branchen wie Gastgewerbe, Einzelhandel, Logistik und Reinigung. Wer bislang knapp über der alten Mindestgrenze verdient hat, profitiert ebenfalls, da viele Tarifverträge nachziehen.
Umrechnung Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt
Um aus dem Stundenlohn das Monats- oder Jahresgehalt zu berechnen, verwenden Sie folgende Faustformel:
- Jahresbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52
- Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Die Multiplikation mit 52 Wochen ist branchenüblich, da sie Urlaubs- und Krankheitstage pauschal berücksichtigt. In der Praxis wird oft mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet, das Ergebnis ist nahezu identisch.
Beispiele für den Mindestlohn 2026 (13,90 €):
| Wochenstunden | Jahresbrutto | Monatsbrutto |
|---|---|---|
| 40 (Vollzeit) | 28.912 € | 2.409 € |
| 35 | 25.298 € | 2.108 € |
| 30 | 21.684 € | 1.807 € |
| 20 (Teilzeit) | 14.456 € | 1.205 € |
Die amtliche Berechnung (z. B. des Statistischen Bundesamtes) weicht minimal ab, da sie exakte Kalendertage zugrunde legt. Unser Stundenlohn Umrechnen-Tool verwendet die Formel mit 52 Wochen und liefert einen verlässlichen Richtwert.
Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn übrig?
Alle genannten Beträge sind Bruttowerte. Vom Bruttogehalt werden noch abgezogen:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens)
- Solidaritätszuschlag (entfällt bei niedrigen Einkommen meist)
- Kirchensteuer (falls Mitglied)
- Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.409 € (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer) bleiben netto etwa 1.700 bis 1.800 € übrig. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Wohnort (Krankenkassensatz) und weiteren Faktoren ab. Eine individuelle Berechnung bietet unser Ratgeber mit Beispielrechnungen.
Teilzeit und unterschiedliche Wochenstunden
Der Mindestlohn gilt pro Arbeitsstunde – unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Bei Teilzeit sinkt das Monatsgehalt proportional. Beispiel: Eine 20-Stunden-Kraft verdient 2026 brutto rund 1.205 € im Monat. Das liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze (520 €), sodass Minijobber weiterhin pauschal versteuern können – allerdings nur, wenn der Stundenlohn nicht über 13,90 € liegt.
Achtung: Bei Überstunden oder Schichtzuschlägen (Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) kommt der Zuschlag zusätzlich zum Mindestlohn. Der reine Grundlohn darf jedoch nicht unter 13,90 € fallen.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 € brutto pro Stunde. Mit der einfachen Umrechnung können Sie Ihr voraussichtliches Bruttogehalt schnell abschätzen. Denken Sie daran, dass das Nettoeinkommen individuell variiert. Für eine genaue Planung nutzen Sie unseren Rechner oder informieren Sie sich in unserem Themen-Bereich zu Steuerklassen und Abzügen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Die nächste Anhebung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 ist bereits beschlossen – dann steigt das Jahresbrutto bei Vollzeit auf rund 30.368 €.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Das ist eine Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber dem Jahr 2025 (12,82 €). Die Mindestlohnkommission hat diesen Wert empfohlen, die Bundesregierung hat ihn per Verordnung umgesetzt.
Wie rechne ich den Mindestlohn 2026 in ein Monatsgehalt um?
Nehmen Sie Ihren Stundenlohn (13,90 €) multipliziert mit den vereinbarten Wochenstunden und dann mit 52 Wochen. Teilen Sie das Ergebnis durch 12. Beispiel bei 40 Stunden: 13,90 × 40 × 52 = 28.912 € Jahresbrutto, geteilt durch 12 ergibt rund 2.409 € brutto pro Monat. Bei 35 Stunden: ca. 2.108 € brutto monatlich.
Was bleibt vom Mindestlohn 2026 netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und Sozialversicherungsbeiträge. Ein grober Richtwert: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, bleiben von einem Bruttomonatsgehalt von 2.409 € etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Nutzen Sie unseren [Rechner](/rechner) für eine genauere Schätzung.
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