mindestlohn gastronomie
Mindestlohn Gastronomie 2025/2026: Stundenlohn, Monatsgehalt und Brutto-Jahresgehalt verstehen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch in der Gastronomie: ab 2025 12,82 €/Std., ab 2026 13,90 €/Std. – bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 26.666 € bzw. 28.832 € brutto im Jahr.
Mindestlohn in der Gastronomie: Was gilt 2025 und 2026?
Der Mindestlohn Gastronomie ist ein zentrales Thema für Beschäftigte und Arbeitgeber in der Branche. Seit der Abschaffung des separaten Branchenmindestlohns gilt auch in Restaurants, Cafés und Hotels der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Dieser wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst und vom BMAS per Verordnung festgelegt.
Aktuell (2025) beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, und für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Diese Werte gelten für alle volljährigen Arbeitnehmer – auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte und Minijobber in der Gastronomie.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Um den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, verwenden Sie folgende Faustformel:
- Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52
- Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12
Beispiel für 2025 bei 40 Stunden pro Woche: 12,82 € × 40 × 52 = 26.665,60 € brutto/Jahr → rund 2.222 € brutto/Monat.
Ab 2026 mit 13,90 €: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto/Jahr → rund 2.403 € brutto/Monat.
Wichtig: Diese Rechnung basiert auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. In der Gastronomie sind jedoch oft kürzere oder wechselnde Arbeitszeiten üblich. Passen Sie die Wochenstunden entsprechend an. Für eine 20-Stunden-Woche halbieren sich die Beträge.
Brutto vs. Netto – grobe Einordnung
Die Umrechnung liefert immer Bruttowerte. Was netto auf Ihrem Konto landet, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine pauschale Netto-Angabe ist nicht seriös möglich. Als grobe Orientierung: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, bleiben von einem Bruttogehalt von rund 2.200 € etwa 1.600–1.700 € netto übrig (Stand 2025). Bei Minijobbern (520 €-Basis) entfallen Steuern und Sozialabgaben pauschal.
Überstunden und Zuschläge in der Gastronomie
Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. Viele Tarifverträge in der Gastronomie sehen höhere Löhne vor. Zudem müssen Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden – sofern tarifliche oder betriebliche Regelungen bestehen. Überstunden sind ebenfalls extra zu vergüten, in der Regel mit einem Zuschlag von 25 %.
Trinkgeld ist ein wichtiger Teil des Einkommens in der Gastronomie. Es ist steuerfrei und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Allerdings ist Trinkgeld nicht garantiert und schwankt stark.
Besonderheiten und Ausnahmen
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung können vom Mindestlohn ausgenommen sein (Mindestlohnkommission).
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung erhalten nicht zwingend den vollen Mindestlohn.
- Praktikanten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Mindestlohn (z. B. bei freiwilligen Praktika über vier Wochen).
Weitere Informationen
Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen Rechner, um Ihren persönlichen Stundenlohn in Monats- und Jahresgehälter umzurechnen. Im Ratgeber finden Sie ausführliche Artikel zu Brutto-Netto-Themen und zur Gehaltsverhandlung.
Fazit
Der Mindestlohn Gastronomie beträgt 2025 12,82 € und steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Mit der einfachen Umrechnung können Sie Ihr Bruttogehalt abschätzen. Denken Sie daran, dass Zuschläge, Trinkgeld und individuelle Arbeitszeiten das tatsächliche Einkommen beeinflussen. Prüfen Sie immer Ihren Arbeitsvertrag und die aktuellen amtlichen Angaben von BMAS und Mindestlohnkommission.
Häufige Fragen
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch in der Gastronomie?
Ja, seit dem 1. Januar 2022 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von damals 9,82 € auch in der Gastronomie. Ein separater Branchenmindestlohn existiert nicht mehr. Arbeitgeber müssen mindestens den jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn zahlen – 2025 sind das 12,82 € pro Stunde, ab 2026 13,90 €.
Wie rechne ich den Mindestlohn in der Gastronomie in ein Monatsgehalt um?
Nehmen Sie Ihren Stundenlohn, multiplizieren Sie ihn mit Ihren wöchentlichen Arbeitsstunden und dann mit 52 Wochen. Teilen Sie das Ergebnis durch 12. Beispiel: 12,82 € × 40 Std./Woche × 52 = 26.665,60 € brutto/Jahr; geteilt durch 12 ergibt rund 2.222 € brutto/Monat. Bei Teilzeit entsprechend weniger. Die Umrechnung ist immer brutto – Netto hängt von Ihren persönlichen Abzügen ab.
Muss Trinkgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Nein, Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung des Gasts und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Es bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, solange es nicht als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart ist. Trinkgeld kann Ihr Einkommen in der Gastronomie aber spürbar aufbessern – es ist jedoch nicht garantiert.
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