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StundenlohnUmrechnen

wie berechne ich stundenlohn

Wie berechne ich Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 13,90 €/Stunde, was bei 40 Wochenstunden rund 28.832 € brutto im Jahr entspricht.

Stundenlohn umrechnen – so geht’s

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland stehen vor der Frage: Wie berechne ich Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt um? Ob für den Gehaltsvergleich, die Steuererklärung oder die Planung der privaten Finanzen – die Umrechnung ist ein zentrales Werkzeug. In diesem Ratgeber erklären wir die einfache Formel, zeigen Beispiele mit aktuellen Mindestlohnwerten und geben Hinweise zu Brutto und Netto.

Die Grundformel: Stundenlohn in Jahres- und Monatsgehalt

Die Umrechnung basiert auf drei Größen: Stundenlohn, wöchentliche Arbeitszeit und Anzahl der Wochen pro Jahr. Die Standardformel lautet:

Jahresgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenstunden × 52

Monatsgehalt (brutto) = Jahresgehalt ÷ 12

Warum 52 Wochen? Ein Jahr hat 52 Wochen (bzw. 52,14, aber für die Praxis reicht 52). Die Wochenarbeitszeit ist meist im Arbeitsvertrag festgelegt – typische Werte sind 40, 38,5 oder 35 Stunden. Wer Teilzeit arbeitet, setzt die tatsächlichen Stunden ein.

Beispielrechnung mit Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn steigt laut BMAS und Mindestlohnkommission schrittweise. Für 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:

  • Jahresgehalt: 13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € brutto
  • Monatsgehalt: 28.832 € ÷ 12 = 2.402,67 € brutto

Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 € (Jahresbrutto: 26.665,60 €), ab 2027 sind 14,60 € geplant (30.368 € brutto). Diese Werte finden Sie auch in unserem Gehaltsdaten-Bereich.

Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?

Die Umrechnung liefert immer den Bruttobetrag – also das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Netto, das auf Ihrem Konto landet, hängt von vielen Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer
  • Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Eine grobe Faustregel: Bei Steuerklasse I und ohne Kinder bleiben von einem Bruttogehalt von 2.400 € etwa 1.600–1.700 € netto übrig. Für eine präzise Berechnung nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner – oder unseren Rechner auf der Seite.

Tarifkontext und branchenübliche Stundenlöhne

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in vielen Branchen Tarifverträge, die höhere Stundenlöhne vorsehen. Laut Destatis lag das Median-Bruttoeinkommen für Vollzeitbeschäftigte 2024 bei rund 45.000 € pro Jahr – das entspricht bei 40 Stunden/Woche etwa 21,63 € pro Stunde. In tarifgebundenen Betrieben (z. B. Metall- und Elektroindustrie, Chemie, öffentlicher Dienst) liegen die Einstiegsgehälter oft deutlich über dem Mindestlohn.

Wenn Sie Ihren eigenen Stundenlohn mit branchenüblichen Werten vergleichen möchten, hilft ein Blick in die Themen-Rubrik mit spezifischen Tarifinformationen.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die einfache Formel geht von einer gleichmäßigen Arbeitszeit ohne Überstunden aus. In der Praxis erhalten viele Beschäftigte Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Auch ein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld sind nicht in der Umrechnung enthalten. Diese Bestandteile müssen separat addiert werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 15 €/Stunde bei 40 Stunden/Woche, leistet aber monatlich 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag. Das Jahresbrutto steigt dann um 10 × 15 × 1,25 × 12 = 2.250 €.

Häufige Fehler bei der Umrechnung

  • Falsche Wochenanzahl: Manche rechnen mit 4,33 Wochen pro Monat (52/12) – das ist korrekt, aber für das Jahresgehalt ist 52 × Wochenstunden einfacher.
  • Netto statt Brutto: Die Umrechnung liefert immer Brutto. Nettoangaben ohne individuelle Daten sind ungenau.
  • Vergessen von Teilzeit: Bei weniger als 40 Stunden muss die tatsächliche Wochenarbeitszeit eingesetzt werden.

Unser Ratgeber enthält weitere Tipps zur Gehaltsverhandlung und zur richtigen Berechnung.

Zusammenfassung

Die Frage „Wie berechne ich Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt um?“ lässt sich mit einer einfachen Multiplikation beantworten: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 = Jahresbrutto. Für den Monat teilen Sie durch 12. Denken Sie daran, dass es sich um Bruttowerte handelt und dass individuelle Faktoren wie Steuerklasse und Zuschläge das Netto beeinflussen. Mit den aktuellen Mindestlohnwerten (2026: 13,90 €) und dem Median von rund 45.000 € haben Sie eine gute Orientierung für Ihren Gehaltsvergleich.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Teilen Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt durch die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden. Beispiel: Bei 40 Wochenstunden und 4,33 Wochen pro Monat (52/12) arbeiten Sie rund 173 Stunden im Monat. Ein Monatsgehalt von 3.000 € ergibt dann einen Stundenlohn von etwa 17,31 € (3.000 ÷ 173).

Welcher Stundenlohn entspricht 3.000 Euro brutto im Monat?

Bei einer 40-Stunden-Woche und 52 Wochen pro Jahr beträgt das Jahresgehalt 36.000 € (3.000 × 12). Der Stundenlohn ist 36.000 ÷ (40 × 52) = 17,31 €. Bei einer 35-Stunden-Woche wären es 19,78 €.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 laut BMAS und Mindestlohnkommission 13,90 € pro Stunde. Das ergibt bei 40 Wochenstunden ein Jahresbrutto von 28.832 € (13,90 × 40 × 52).

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