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reinigungskraft lohn 2026

Reinigungskraft Lohn 2026: Stundenlohn und Monatsgehalt im Vergleich

Für Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung gelten ab 2026 branchenspezifische Mindestlöhne: 15,00 € für Innen- und Unterhaltsreinigung, 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung (brutto).

Reinigungskraft Lohn 2026: Stundenlohn und Monatsgehalt im Überblick

Wer als Reinigungskraft arbeitet oder einstellen möchte, steht oft vor der Frage: Ist der angebotene Stundenlohn fair? Und wie lässt sich daraus ein Monats- oder Jahresgehalt ableiten? Für das Jahr 2026 gibt es klare amtliche Vorgaben – sowohl den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als auch höhere branchenspezifische Mindestlöhne für die Gebäudereinigung. Dieser Artikel hilft Ihnen, den reinigungskraft lohn 2026 richtig einzuordnen und in Monats- und Jahreswerte umzurechnen.

Aktuelle Mindestlöhne für Reinigungskräfte 2026

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde (laut BMAS). Für die Gebäudereinigung gelten jedoch höhere Sätze, die durch die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (10. GebäudeArbbV) festgelegt wurden:

  • Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten: 15,00 €/h (ab 1.1.2026)
  • Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 €/h (ab 1.1.2026)

Diese Werte werden auch vom Statistischen Bundesamt in der Übersicht branchenspezifischer Mindestlöhne bestätigt. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Für andere Reinigungsbereiche (z. B. Industriereinigung, Krankenhausreinigung) können abweichende Tarifverträge oder der allgemeine Mindestlohn maßgeblich sein.

Umrechnung: Vom Stundenlohn zum Monats- und Jahresgehalt

Um Angebote zu vergleichen, ist es hilfreich, den Stundenlohn in ein Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen. Die gängige Faustformel lautet:

Jahresgehalt (brutto) ≈ Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Monatsgehalt (brutto) ≈ Jahresgehalt ÷ 12

Beispiel für eine Reinigungskraft in Lohngruppe 1 bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche:

  • Stundenlohn: 15,00 €
  • Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
  • Jahresbrutto: 15,00 × 40 × 52 = 31.200 €
  • Monatsbrutto: 31.200 ÷ 12 = 2.600 €

Zum Vergleich: Mit dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 € ergäbe sich ein Jahresbrutto von 28.912 € und ein Monatsbrutto von etwa 2.409 €. Die branchenspezifischen Sätze liegen also deutlich darüber.

Wichtig: Diese Umrechnung gilt für ein verstetigtes Monatsgehalt ohne Überstunden. Arbeiten Sie weniger Stunden (z. B. 20 Stunden pro Woche), halbieren sich die Beträge entsprechend. Nutzen Sie unseren Stundenlohn Umrechnen-Rechner für individuelle Werte.

Brutto vs. Netto – was bleibt übrig?

Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Was netto auf Ihrem Konto landet, hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. Eine grobe Orientierung: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.600 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) liegt das Netto etwa zwischen 1.800 und 1.900 €. Für eine genauere Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Viele Reinigungskräfte erhalten zusätzlich zum Stundenlohn Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Diese sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich oft begünstigt. Auch Überstunden können mit einem Zuschlag vergütet werden. Achten Sie bei Vertragsverhandlungen darauf, ob der genannte Stundenlohn bereits alle Zuschläge enthält oder ob diese extra vergütet werden. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber.

Regionale und tarifliche Unterschiede

Die genannten Mindestlöhne sind bundesweit verbindlich. In manchen Regionen oder bei bestimmten Arbeitgebern werden jedoch höhere Löhne gezahlt – etwa in Ballungsgebieten mit höheren Lebenshaltungskosten oder bei Tarifbindung. Auch die Berufserfahrung kann den Lohn steigern. Prüfen Sie daher immer Ihren individuellen Arbeitsvertrag und vergleichen Sie mit den aktuellen Tarifverträgen der Branche.

Fazit: Angebote vergleichen mit System

Ob Sie als Reinigungskraft ein Jobangebot bewerten oder als Arbeitgeber eine faire Vergütung festlegen möchten: Der reinigungskraft lohn 2026 ist durch die amtlichen Mindestlöhne klar definiert. Nutzen Sie die Umrechnung in Monats- und Jahresgehalt, um verschiedene Angebote auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Denken Sie daran, dass Teilzeit, Zuschläge und regionale Unterschiede eine Rolle spielen. Für weiterführende Informationen besuchen Sie unsere Seiten zu Gehaltsdaten und Themen.

Häufige Fragen (FAQs)

Die Antworten auf die drei häufigsten Fragen zum Thema finden Sie oben im JSON-Bereich – dort haben wir sie für Sie zusammengestellt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026?

Ab 1. Januar 2026 gilt für die Gebäudereinigung ein branchenspezifischer Mindestlohn: 15,00 € brutto pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) und 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6). Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 €. Welcher Lohn für Sie gilt, hängt von der Tätigkeit und dem Tarifvertrag ab.

Wie berechne ich das Monatsgehalt aus dem Stundenlohn einer Reinigungskraft?

Die einfache Faustformel lautet: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Beispiel: Bei 15,00 €/h und 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von etwa 2.600 € (15 × 40 × 52 / 12). Bei Teilzeit entsprechend weniger. Beachten Sie, dass dies eine Brutto-Berechnung ist – Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sind nicht enthalten.

Gilt der Branchenmindestlohn für alle Reinigungskräfte?

Nein, der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung gilt nur für gewerbliche Arbeitnehmer in diesem Handwerk, also vor allem für Firmen, die Innenreinigung, Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung anbieten. Für Reinigungskräfte in anderen Bereichen (z. B. Industrie, Privathaushalte, Krankenhäuser) können andere Tarife oder der allgemeine Mindestlohn gelten. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder wenden Sie sich an die zuständige Gewerkschaft.

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