minijob lohn 2026
Minijob Lohn 2026: Stundenlohn, Monatsgrenze und Brutto-Netto-Einordnung
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf 575 Euro im Monat angehoben.
Minijob Lohn 2026: So rechnen Sie Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um
Der Minijob Lohn 2026 steht im Zeichen der Mindestlohnerhöhung. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde – ein Anstieg um 1,08 Euro gegenüber 2025. Für Minijobber bedeutet das nicht nur einen höheren Stundenlohn, sondern auch eine Anpassung der monatlichen Verdienstgrenze. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Stundenlohn korrekt in Monats- und Jahresgehälter umrechnen, was brutto und netto bedeutet und worauf Sie bei Ihrem Minijob achten sollten.
Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen – die Formel
Um aus einem Stundenlohn das monatliche Bruttogehalt zu berechnen, verwenden Sie diese einfache Faustformel:
Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12
Die 52 steht für die Anzahl der Wochen im Jahr, geteilt durch 12 ergibt die durchschnittliche Monatsstundenzahl (4,33 Wochen pro Monat). Beispiel für den Mindestlohn 2026:
- Stundenlohn: 13,90 €
- Angenommene Arbeitszeit: 10 Stunden pro Woche (typisch für Minijobs)
- Monatsbrutto = 13,90 × 10 × 52 ÷ 12 = 602,33 €
Dieser Betrag liegt jedoch über der voraussichtlichen Minijob-Grenze von 575 Euro (siehe nächster Abschnitt). Deshalb müssen Minijobber ihre Wochenstunden so anpassen, dass das Monatsgehalt die Grenze nicht überschreitet. Bei 13,90 €/Std. sind maximal 41,4 Stunden pro Monat erlaubt, also rund 9,6 Stunden pro Woche.
Minijob-Grenze 2026: 575 Euro monatlich
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich als: Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 Wochen. Für 2026 ergibt das:
13,90 € × 10 × 4,33 = 602 € (gerundet). Allerdings hat die Bundesregierung angekündigt, die Grenze auf 575 Euro zu deckeln, um eine zu starke Anhebung zu vermeiden. Diese Zahl ist noch nicht offiziell bestätigt, gilt aber als wahrscheinlich. Sollte die Deckelung ausbleiben, läge die Grenze bei etwa 602 Euro.
Wichtig: Überschreiten Sie die Grenze auch nur in einem Monat, gilt das Beschäftigungsverhältnis als sozialversicherungspflichtig. Planen Sie Ihre Arbeitszeit daher genau.
Brutto vs. Netto beim Minijob 2026
Der Minijob Lohn 2026 wird als Bruttolohn vereinbart. Was netto bei Ihnen ankommt, hängt von der pauschalen Besteuerung ab:
- Lohnsteuer: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % des Bruttolohns (bei geringfügiger Beschäftigung).
- Sozialversicherung: Sie sind als Minijobber in der Regel beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, Sie können sich aber auf Antrag befreien lassen. Ohne Befreiung zahlen Sie einen Eigenanteil von 3,6 % (Stand 2025, für 2026 voraussichtlich ähnlich).
Netto-Beispiel: Bei 575 € Brutto und ohne Rentenversicherung erhalten Sie 575 € netto. Mit Rentenversicherung (3,6 %) wären es etwa 554 € netto.
Vergleich: Minijob-Lohn vs. Vollzeit-Mindestlohn
Zum Einordnen: Wer 2026 in Vollzeit (40 Std./Woche) zum Mindestlohn arbeitet, verdient brutto:
13,90 € × 40 × 52 = 28.832 € pro Jahr (≈ 2.403 € monatlich).
Ein Minijobber mit 575 € monatlich kommt auf 6.900 € brutto im Jahr – das ist etwa ein Viertel des Vollzeit-Mindestlohns. Der Stundenlohn Umrechnen-Rechner hilft Ihnen, individuelle Werte zu ermitteln.
Weitere Einflussfaktoren auf den Minijob Lohn 2026
- Überstunden: Werden Überstunden geleistet, steigt der Monatslohn. Achten Sie darauf, dass die Minijob-Grenze nicht überschritten wird.
- Zuschläge: Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Sie erhöhen den Auszahlungsbetrag, ohne auf die Minijob-Grenze angerechnet zu werden (bis zu bestimmten Freibeträgen).
- Sachbezüge: Auch Sachleistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft) können den geldwerten Vorteil erhöhen und werden auf die Grenze angerechnet.
So nutzen Sie die Gehaltsdaten für Ihre Planung
Unsere Gehaltsdaten bieten eine Übersicht über typische Stundenlöhne in verschiedenen Branchen. Für Minijobber sind vor allem die Werte im Einzelhandel, Gastgewerbe und Reinigungsgewerbe relevant. Bedenken Sie: Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze – viele Tarifverträge sehen höhere Sätze vor.
Fazit
Der Minijob Lohn 2026 steigt mit dem Mindestlohn auf 13,90 €/Std. Die voraussichtliche Monatsgrenze von 575 € erfordert eine genaue Planung der Arbeitsstunden. Brutto und Netto liegen beim Minijob meist sehr nah beieinander, da nur geringe Abzüge anfallen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren persönlichen Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen – und behalten Sie die Grenzen im Blick.
Bei Fragen zur Steuer oder Sozialversicherung konsultieren Sie bitte einen Lohnsteuerhilfeverein oder die Minijob-Zentrale. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 einheitlich 13,90 Euro pro Stunde – unabhängig davon, ob Sie in einem Minijob, Teilzeit oder Vollzeit arbeiten. Dieser Wert wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung übernommen.
Wie viel darf ich als Minijobber 2026 maximal verdienen?
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs wird voraussichtlich auf 575 Euro steigen (2025: 556 Euro). Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn multipliziert mit 10 Wochenstunden und 4,33 Wochen pro Monat. Bei 13,90 €/Std. dürfen Sie also maximal etwa 41,4 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Ist der Minijob-Lohn 2026 brutto oder netto?
Der genannte Stundenlohn von 13,90 Euro ist immer der Bruttostundenlohn. Im Minijob zahlen Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % sowie pauschale Sozialabgaben. Für Sie als Arbeitnehmer bleibt der Bruttolohn in der Regel netto, da Sie keine eigenen Abzüge haben (außer Sie entscheiden sich freiwillig für die Rentenversicherung).
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