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Stundenlohn vs. Monatsgehalt: Mit dem Lohn Netto Rechner Angebote vergleichen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 € pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden etwa 28.832 € brutto im Jahr entspricht.

Stundenlohn oder Monatsgehalt – was ist für Sie günstiger?

Wenn Sie ein neues Jobangebot prüfen, stehen Sie oft vor der Frage: Ist der angegebene Stundenlohn besser als ein festes Monatsgehalt? Oder umgekehrt? Mit einem Lohn Netto Rechner können Sie beide Angaben vergleichen und Ihre tatsächliche Vergütung brutto wie netto einschätzen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Stundenlöhne in Monats- und Jahresgehälter umrechnen, welche aktuellen Mindestlöhne gelten und worauf Sie bei der Bewertung achten sollten.

Die einfache Umrechnung: Stundenlohn in Monats- und Jahresbrutto

Die Grundformel lautet:

Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52

Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 15 € und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:

  • Jahresbrutto: 15 € × 40 × 52 = 31.200 €
  • Monatsbrutto: 31.200 € ÷ 12 = 2.600 €

Diese Rechnung liefert ein verstetigtes Monatsgehalt, das jeden Monat gleich hoch ist – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Der Stundenlohn Umrechnen-Rechner auf unserer Seite führt diese Berechnung automatisch durch.

Wichtig: Die Formel gilt für das Bruttogehalt. Das Netto hängt von Ihren persönlichen Abzügen ab. Hier hilft ein Lohn Netto Rechner, der Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.

Aktuelle Mindestlöhne und Medianwerte

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde (laut BMAS). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das:

  • Jahresbrutto: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut On-Site-DB)
  • Monatsbrutto: etwa 2.409 €

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € brutto pro Stunde (laut BMAS). Dann liegt das Jahresbrutto bei rund 30.368 €.

Zum Vergleich: Der Bruttomedianlohn von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland beträgt etwa 45.000 € brutto pro Jahr (laut On-Site-Referenz-DB). Das entspricht einem Stundenlohn von rund 21,63 € bei 40 Wochenstunden.

Die Mindestlohnkommission passt den Mindestlohn regelmäßig an – orientiert an der Tarifentwicklung und am Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns (laut Mindestlohnkommission).

Brutto vs. Netto: Was bleibt übrig?

Der Stundenlohn oder das Monatsgehalt wird immer als Bruttobetrag angegeben. Was Sie tatsächlich auf Ihrem Konto sehen, ist das Netto. Die Abzüge setzen sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse I–VI)
  • Solidaritätszuschlag (entfällt für viele seit 2021)
  • Kirchensteuer (falls Mitglied)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Ein Lohn Netto Rechner berücksichtigt all diese Faktoren. Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt sowie Ihre Steuerklasse, Kinderfreibeträge und ggf. Kirchensteuer ein, um eine realistische Netto-Schätzung zu erhalten. Bedenken Sie: Bei Minijobs (520 €-Basis) fallen pauschale Abgaben an, die der Arbeitgeber trägt – der Nettolohn entspricht dann oft dem Brutto.

Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monatsgehalt basiert auf der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit. Überstunden, Schichtzulagen, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Nachtarbeitszuschläge werden nicht automatisch berücksichtigt. Laut BMAS sind bestimmte Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit) nicht auf den Mindestlohn anrechenbar, andere wie Schichtzulagen dagegen schon. Prüfen Sie daher immer Ihren Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag.

Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie für denselben Abrechnungszeitraum gezahlt werden und unwiderruflich sind (laut BMAS).

Branchenspezifische Besonderheiten

In einigen Branchen gelten höhere Mindestlöhne als der gesetzliche. Besonders in der Pflegebranche gibt es eigene Mindestlöhne, die über 13,90 € liegen. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner weist darauf hin, dass er diese Besonderheiten nicht abbildet. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gewerkschaft oder direkt beim BMAS über die für Ihre Branche geltenden Sätze.

Praktische Tipps zum Gehaltsvergleich

  1. Einheitliche Basis schaffen: Rechnen Sie beide Angebote auf das gleiche Bezugsjahr um – entweder Stundenlohn oder Monatsgehalt.
  2. Arbeitszeit prüfen: Ein hoher Stundenlohn bei wenigen Stunden kann niedriger sein als ein niedrigerer Stundenlohn bei Vollzeit. Vergleichen Sie immer das Jahresbrutto.
  3. Netto nicht vergessen: Nutzen Sie einen Lohn Netto Rechner, um die Abzüge zu simulieren. Unterschiedliche Steuerklassen können das Netto stark beeinflussen.
  4. Zusatzleistungen einbeziehen: Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen oder Dienstwagen sind oft nicht im Stundenlohn enthalten, aber wertvoll.
  5. Mindestlohn einhalten: Liegt Ihr Angebot unter 13,90 €/Std. (2026)? Dann ist es nicht legal – es sei denn, Sie fallen unter eine Ausnahme (z. B. unter 18 Jahre ohne Ausbildung).

Weitere Hintergründe zu Gehaltsstrukturen finden Sie in unserem Ratgeber und in den Gehaltsdaten.

Fazit

Ob Stundenlohn oder Monatsgehalt – die Umrechnung ist mit der richtigen Formel einfach. Entscheidend ist, dass Sie Brutto und Netto klar trennen und alle Zusatzleistungen berücksichtigen. Ein Lohn Netto Rechner hilft Ihnen, verschiedene Angebote fair zu vergleichen. Denken Sie daran: Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 € – planen Sie Ihre Gehaltsverhandlungen rechtzeitig.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 52 (Wochen pro Jahr). Teilen Sie das Ergebnis durch 12, um das verstetigte Monatsbrutto zu erhalten. Beispiel: 15 €/Std. × 40 Std./Woche × 52 Wochen = 31.200 € brutto/Jahr ÷ 12 = 2.600 € brutto/Monat. Beachten Sie, dass dies ohne Überstunden und Zuschläge gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto bei der Umrechnung?

Brutto ist Ihr Gehalt vor Abzügen. Netto erhalten Sie nach Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Ein Lohn Netto Rechner hilft, aus dem Bruttomonatsgehalt den Nettobetrag zu ermitteln – abhängig von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Bundesland.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs und Praktika?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber und die meisten Praktikanten. Ausnahmen bestehen für unter 18-Jährige ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten sowie für Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika (bis drei Monate). Näheres regelt das BMAS.

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