gilt der mindestlohn auch für schüler
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? – Alle Infos für 2025/2026
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Schüler, sofern sie volljährig sind oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Für 2025 beträgt er 12,82 €/Stunde, ab 2026 dann 13,9 €/Stunde.
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? – Klarheit für 2025 und 2026
Viele Schüler in Deutschland arbeiten neben der Schule – sei es als Aushilfe im Supermarkt, in der Gastronomie oder als Nachhilfelehrer. Dabei stellt sich oft die Frage: Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es gibt Ausnahmen. In diesem Artikel erklären wir, für wen der gesetzliche Mindestlohn gilt, wie Sie den Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umrechnen und was Sie zu Brutto und Netto wissen sollten.
Grundsatz: Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer – mit Ausnahmen
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, also auch für Schüler. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:
- Minderjährige unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Das bedeutet: Wer noch zur Schule geht und noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, kann auch unter 12,82 € pro Stunde (Stand 2025) bezahlt werden.
- Bestimmte Praktika sind ebenfalls ausgenommen: Pflichtpraktika im Rahmen der Schul- oder Studienordnung sowie Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten.
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie ehrenamtliche Tätigkeiten fallen nicht unter den Mindestlohn.
Für volljährige Schüler (z. B. Abiturienten, Berufsschüler über 18 oder Studenten) gilt der Mindestlohn uneingeschränkt – auch bei Minijobs oder kurzfristiger Beschäftigung. Die Mindestlohnkommission hat die nächsten Erhöhungen bereits beschlossen: Ab 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,9 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 auf 14,6 € pro Stunde.
Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen
Um den Mindestlohn für Schüler in ein verständliches Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen, verwenden Sie die Faustformel:
Jahresbrutto = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12
Gehen wir von einer typischen Teilzeitbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche aus (häufig bei Schülern):
- 2025 (12,82 €/h): 12,82 × 20 × 52 = 13.332,80 € brutto/Jahr → 1.111,07 € brutto/Monat
- 2026 (13,9 €/h): 13,9 × 20 × 52 = 14.456 € brutto/Jahr → 1.204,67 € brutto/Monat
- 2027 (14,6 €/h): 14,6 × 20 × 52 = 15.184 € brutto/Jahr → 1.265,33 € brutto/Monat
Bei einer 40-Stunden-Woche (Vollzeit, eher selten bei Schülern) ergeben sich:
- 2025: 26.665,60 €/Jahr → 2.222,13 €/Monat
- 2026: 28.912 €/Jahr → 2.409,33 €/Monat
- 2027: 30.368 €/Jahr → 2.530,67 €/Monat
Diese Werte sind Bruttobeträge – also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die tatsächliche Arbeitszeit kann abweichen; immer den Arbeitsvertrag prüfen.
Brutto und Netto – grobe Einordnung für Schüler
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Bei Schülern mit Minijob (bis 520 € monatlich) fallen pauschale Abgaben von etwa 13–15 % an (Rentenversicherungspauschale, Krankenversicherung entfällt meist). Bei höheren Verdiensten steigen die Abgaben progressiv.
Ein Beispiel für einen Schüler mit 20 Stunden/Woche bei 12,82 €/h (Brutto ca. 1.111 €/Monat):
- Steuerklasse I (ledig, keine Kinder): Netto ca. 850–900 € (je nach Kirchensteuer und Krankenkasse).
- Bei Steuerklasse VI (Nebenjob) oder anderen Konstellationen kann der Nettoanteil niedriger ausfallen.
Wichtig: Diese Angaben sind nur eine grobe Orientierung. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner oder wenden Sie sich an einen Steuerberater. Die individuelle Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuer beeinflussen das Netto erheblich.
Überstunden und Zuschläge – was gilt für Schüler?
Auch für Schüler gelten die allgemeinen Regelungen zu Überstunden und Zuschlägen. Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz geregelt und kommen zum Mindestlohn hinzu. Allerdings können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten. Schüler sollten darauf achten, dass ihr Stundenlohn auch bei Überstunden nicht unter den Mindestlohn fällt.
Fazit: Mindestlohn für Schüler – ja, aber mit Ausnahmen
Zusammenfassend: Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? Ja, grundsätzlich schon – außer für Minderjährige unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Volljährige Schüler und solche mit abgeschlossener Ausbildung haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt erfolgt einfach mit der Formel Stundenlohn × Wochenstunden × 52. Beachten Sie, dass es sich um Bruttobeträge handelt und das Netto individuell variiert.
Weitere Informationen und Rechenhilfen finden Sie in unserem Stundenlohn Umrechnen und im Ratgeber mit detaillierten Beispielen. Auch der Rechner hilft Ihnen, Ihren persönlichen Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen.
Quellen
Die Informationen basieren auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Mindestlohnkommission sowie dem Statistischen Bundesamt (Destatis). Die genannten Mindestlohnwerte für 2025, 2026 und 2027 entsprechen den offiziellen Beschlüssen.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler, die einen Minijob ausüben?
Ja, grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs. Allerdings sind Schüler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen. Für volljährige Schüler oder solche mit abgeschlossener Ausbildung gilt der Mindestlohn uneingeschränkt.
Wie rechne ich den Mindestlohn für Schüler in ein Monatsgehalt um?
Nehmen Sie den Stundenlohn (z. B. 12,82 € für 2025) und multiplizieren Sie ihn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und 52 Wochen. Teilen Sie das Jahresbrutto durch 12. Beispiel: 12,82 € × 40 h/Woche × 52 = 26.665,60 € brutto/Jahr; Monatsbrutto = 2.222,13 €. Bei weniger Stunden entsprechend anpassen.
Was bleibt netto vom Mindestlohn für Schüler übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von der Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und Freibeträgen ab. Bei einem Minijob (520 €-Grenze) sind pauschale Abgaben von ca. 13–15 % fällig, bei höheren Verdiensten steigt der Abzug. Eine genaue Berechnung kann nur individuell erfolgen – nutzen Sie dafür einen Brutto-Netto-Rechner.
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