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StundenlohnUmrechnen

brutto oder netto

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen: Brutto oder Netto?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde – das entspricht bei 40 Wochenstunden rund 28.832 Euro brutto im Jahr.

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen – so geht’s

Ob Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihren eigenen Stundenlohn überprüfen oder als Arbeitgeber Gehälter kalkulieren möchten: Die Umrechnung von Stundenlöhnen in Monats- oder Jahresgehälter ist ein zentraler Schritt. Dabei stellt sich immer die Frage: brutto oder netto? Dieser Artikel erklärt die Grundlagen, zeigt die aktuellen Mindestlohnwerte und gibt praktische Hinweise.

Die einfache Umrechnungsformel

Die gängigste Methode zur Umrechnung eines Stundenlohns in ein Monatsgehalt lautet:

Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate

Diese Formel liefert ein verstetigtes Bruttomonatsgehalt, das von Monat zu Monat gleich bleibt – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Sie geht von einer gleichmäßigen Verteilung über das Jahr aus. Üblich ist die Annahme von 40 Wochenstunden, aber auch 35, 38,5 oder 39 Stunden sind je nach Branche und Tarifvertrag verbreitet.

Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro brutto und 40 Stunden pro Woche ergibt sich:

  • Jahresgehalt: 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 € (gerundet 28.832 € laut offizieller Berechnung des BMAS)
  • Monatsgehalt: 28.832 € ÷ 12 ≈ 2.403 € brutto

Wer seinen eigenen Stundenlohn berechnen möchte, kann auch umgekehrt vorgehen: Monatsgehalt × 12 ÷ 52 ÷ Wochenstunden = Stundenlohn. Der Stundenlohn Umrechnen-Rechner auf dieser Seite erledigt das automatisch.

Aktuelle Mindestlohnwerte (Stand 2026)

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt. Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro brutto zum 1. Januar 2027 beschlossen. Diese Werte gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – einschließlich Minijobber, Saisonkräfte und Praktikanten (mit Ausnahmen).

Die Umrechnung dieser Stundenlöhne in Monats- oder Jahresgehälter ist besonders wichtig für die Prüfung, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird. Der BMAS-Mindestlohnrechner hilft dabei, das verstetigte Monatsgehalt zu ermitteln. Beachten Sie: Der Rechner geht von einem gleichbleibenden Monatsgehalt ohne Überstunden aus. Zulagen wie Schicht- oder Erschwerniszuschläge können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mindestlohn angerechnet werden, Nachtarbeitszuschläge dagegen nicht.

Brutto oder Netto – worauf kommt es an?

Alle genannten Umrechnungen beziehen sich auf das Bruttogehalt. Das ist der Betrag, den der Arbeitgeber vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zahlt. Ihr tatsächliches Nettoeinkommen hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI, je nach Familienstand)
  • Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, Zusatzbeitrag)
  • Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Ein Bruttostundenlohn von 13,90 Euro kann bei Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung netto etwa 9,50 bis 10,50 Euro pro Stunde ergeben – je nach individuellen Abzügen. Eine grobe Netto-Einordnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner, aber für verbindliche Angaben konsultieren Sie Ihre Lohnabrechnung oder einen Steuerberater.

Besonderheiten bei der Umrechnung

  • Überstunden: Die Formel geht von der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit aus. Überstunden werden zusätzlich vergütet und erhöhen das tatsächliche Jahreseinkommen.
  • Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind oft steuerfrei, müssen aber bei der Mindestlohnprüfung teilweise berücksichtigt werden. Das BMAS weist darauf hin, dass einige Zuschläge in die Bruttolohnberechnung einfließen, andere nicht.
  • Teilzeit und Minijob: Bei weniger als 40 Wochenstunden passt sich die Umrechnung proportional an. Ein Minijob mit 13,90 €/h und 10 Stunden pro Woche ergibt ein Brutto-Monatsgehalt von rund 602 € (13,90 × 10 × 52 ÷ 12).
  • Sachleistungen: Der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Kost und Logis können nur bei Saisonkräften in engen Grenzen angerechnet werden.

Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen und Tarifdaten finden Sie in unserem Ratgeber sowie auf der Seite Gehaltsdaten.

Fazit

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt ist mit der einfachen Formel schnell erledigt. Entscheidend ist, ob Sie brutto oder netto betrachten. Für die Einhaltung des Mindestlohns ist immer der Bruttostundenlohn maßgeblich. Nutzen Sie die offiziellen Rechner von BMAS und Mindestlohnkommission, um Ihre Berechnungen zu überprüfen. Denken Sie daran: Ihr tatsächliches Nettoeinkommen hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab – lassen Sie sich hierzu individuell beraten.

Häufige Fragen

Ist der gesetzliche Mindestlohn brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn ist immer als Bruttobetrag pro Zeitstunde definiert. Das bedeutet, dass von diesem Betrag noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der Nettolohn, der auf Ihrem Konto ankommt, ist daher niedriger und hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Die einfache Faustformel lautet: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Beispiel: Bei 13,90 €/h und 40 Wochenstunden ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von rund 2.403 € (13,90 × 40 × 52 ÷ 12). Für genaue Berechnungen nutzen Sie am besten den offiziellen Mindestlohn-Rechner des BMAS.

Welche Faktoren beeinflussen mein Nettogehalt aus dem Stundenlohn?

Das Nettogehalt wird durch Ihre Steuerklasse (I bis VI), Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht, Krankenversicherungsbeitrag und die Höhe der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bestimmt. Auch Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit können steuerfrei sein und Ihr Netto erhöhen. Eine genaue Berechnung bietet der Brutto-Netto-Rechner der Finanzverwaltung.

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